Mitteilungen der Ärztekammer |
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3.
Nachtrag zur Vereinbarung über eine umweltmedizinische Behandlung der Versicherten der AOK Schleswig-Holstein vom 26. Januar 1995 Die Vertragsdauer gemäß § 5 der oben genannten Vereinbarung wird vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2000 verlängert. Die AOK beteiligt sich an den Kosten der wissenschaftlichen Begleitung mit DM 25 000. Mit diesem Betrag sind sämtliche Kosten für die wissenschaftli-che Begleitung abgegolten. Gezahlt wird dieser unverzüglich nach Vertragsabschluss. Diese Vereinbarung steht ggf. unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Nichtbeanstandung und wird nicht wirksam, bevor die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Sollten während dieser Laufzeit die Vertragspartner auf Bundesebene eine entsprechende Regelung treffen, tritt diese mit ihrem Inkrafttreten an die Stelle dieser Vereinbarung. Bad Segeberg/Kiel, den 18.07.2000
Bad Segeberg, den 11. Oktober 2000 |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 03/2001 S. 81 |
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