Leserbrief
von Dr. H. J. Klink zum Thema
GOÄ Ziffer 100 - die Leichenschau, SHÄ 1/2001, S. 67Oben
genannter Beitrag bedarf meines Erachtens einer Ergänzung, da er nicht der Praxis
entspricht. In der Mehrzahl der Fälle sind bei einem Todesfall im Haus zwei Besuche
erforderlich! In der Regel wird der Arzt von den Angehörigen gerufen, wenn sie den
Eintritt des Todes vermuten. Dieser Besuch ist eine Leistung der Krankenkasse, da ihre
Leistungspflicht bis zur unmittelbaren Feststellung des Todes reicht.
Damit darf der Tod jedoch nicht beurkundet werden. Die neue Leichenschauverordnung
verlangt ausdrücklich die Feststellung sicherer Todeszeichen. Da diese jedoch erst nach
ca. 2 Stunden feststellbar werden, ist unweigerlich ein 2. Besuch erforderlich.
Amtsgerichte haben für diesen Fall die Berechnung der GOÄ-Besuchsgebühr ausgeschlossen,
da diese auch eine Beratung enthalte, die begriffstypisch nicht möglich sei. Hierzu ist
anzumerken, dass es sicher sehr lebensfremd ist, anzunehmen, der Arzt würde nach
Feststellung der Todeszeichen stumm das Haus verlassen. In der Regel schließt sich
naturgemäß eine schwierige Beratungssituation der Angehörigen an. Auch bei der
symptombezogenen Untersuchung eines Kleinkindes oder eines Dementen ist es begriffstypisch
nicht möglich, den Betroffenen selbst zu beraten!
Wenn man der Argumentation des Gerichtes folgt, ergeben sich zwei Lösungsmöglichkeiten:
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Man bringt die Ziffer
GOÄ 50 abzüglich der Beratungsziffer in Anwendung. |
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Es wird eine analoge
Besuchsziffer für diesen Fall geschaffen. Schließlich hat der Gesetzgeber diese
Situation geschaffen. |
Jedenfalls kann es nicht sein, dass dem Arzt ein
Besuch, oft zu Unzeiten und unter erschwerten Bedingungen, auferlegt und andererseits eine
gerechte Honorierung verweigert wird.
Den Hinweis, man wolle uns vor einem Besuch des Staatsanwaltes in der Praxis bewahren,
halte ich für wenig hilfreich. Wir sollten uns nicht in eine Situation manövrieren
lassen, in der mit der Angst vor der Staatsgewalt operiert wird. Noch leben wir in einer
Demokratie!
(Zum Thema Staatsanwaltschaft und Ärzte empfehle ich die Lektüre des lesenswerten
Beitrages von Bürgermeister a. D. H. Voscherau, erschienen im Hamburger Abendblatt!).
Dr. Hans-Joachim Klink, Süderstr. 2, 25767 Albersdorf |

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 03/2001
S. 69 |