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Aus Schleswig-Holstein

Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
Gunda Petersen

Der „Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen” stand im Zentrum eines Tagesseminars, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat und Refugio e. V. im Februar in Neumünster veranstaltete. 100 Ärzte, Mitarbeiter von Behörden und Initiativen nutzten die Gelegenheit, die unterschiedlichen Perspektiven ihrer Praxis darzustellen sowie Defizite und Forderungen zu diskutieren.
„Krankheit” sei ausländer- und asylrechtlich im Grundsatz ohne Bedeutung, wie Dirk Gärtner (Innenministerium Schleswig-Holstein) erklärte. Lediglich unter den Gesichtspunkten der Reisefähigkeit und der ausreichenden Behandlungsmöglichkeit in dem Zielstaat einer Ausreise erlangt der Gesundheitszustand eines ausreisepflichtigen Ausländers Bedeutung. Die gravierenden psychischen Folgen von Folter und Gewalt gerade bei bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen hätten jedoch für diesen Personenkreis eine andere Sichtweise erforderlich gemacht. Schleswig-Holstein habe deshalb 1999 in die Innenministerkonferenz die Thematik der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eingebracht, um das Phänomen der „Traumatisierung” ausländerrechtlich zu verankern. Erst im letzten Jahr gelang es, einen einstimmigen Beschluss der Innenminister herbeizuführen, der die PTBS als klassifiziertes Krank- heitsphänomen (DSM IV) herausgreife und daran anknüpfend für kriegsbedingt traumatisierte bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge eine Bleiberechtssicherung gewähre. Dies gelte nur für Bosnier, für deren Aufnahme sich das Land politisch entschieden habe und deshalb für sie eine besondere Verantwortung trage.
Der Flüchtlingsrat und Refugio e.V. forderten hingegen die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, in Fortführung ihrer liberalen Ausländer- und Flüchtlingspolitik eine Weisung zur Bleiberechtssicherung für alle traumatisierten Flüchtlinge zu erlassen.
Mit einem Referat über den ”Stand des Wissens über Traumatisierung bei Flüchtlingen” führte Dietrich Koch, Psychotherapeut und Leiter von Xenion, Berlin, in die Thematik ein. Flüchtlinge mit chronischen posttraumatischen psychischen Störungen seien durch die psychische Krankheit in einem mehr oder weniger starken Maße dauerhaft und oft irreversibel gesundheitlich beeinträchtigt bis hin zur teilweisen oder dauerhaften Invalidität. Ihre Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit sei nicht mit der des gesunden Menschen zu vergleichen. Ohne besondere psychosoziale Unterstützung und ggf. medizinisch psychotherapeutische Behandlung seien die Betroffenen selbst bei annähernd gesichertem Lebens- unterhalt, Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht in der Lage, ein einigermaßen normales Leben zu führen.

Der Grad der Beeinträchtigung oder der besonderen persönlichen Gefährdung (z. B. Suizidalität) sei bei sorgfältiger diagnostischer Arbeit durch erfahrene, spezialisierte Fachleute hinreichend genau zu ermitteln. In jedem Fall sollte der Rat des autorisierten Spezialisten bei einer zu treffenden Entscheidung herangezogen werden.
Die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Flüchtlingen mit einer chronischen posttraumatischen psychischen Reaktion bei Rückkehr in eine Umgebung, in der die traumatische Erfahrung stattgefunden habe, sei generell sehr hoch. Selbst die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland berge die Gefahr der Selbstüberforderung in sich. Die individuelle Vulnerabilität gegenüber traumatischen Störungen sei bei genauester Prüfung des Einzelfalles durch erfahrene und spezialisierte Fachleute zuverlässig abzuschätzen. Doch selbst bei geringer aktueller Symptombelastung der betreffenden Personen in Deutschland sei die Wahrscheinlichkeit für eine eventuelle Retraumatisierung im Herkunftsland nicht genau zu prognostizieren. Sie gelte bei chronischen posttraumatischen Belastungsreaktionen allgemein als sehr hoch. Doch letztlich könnten nur die betreffenden Personen selbst die letztlich ausschlaggebende Einschätzung abgeben. Sie solle dementsprechend bei dem angesprochenen Personenkreis zur Grundlage der ärztlich psychologischen Empfehlungen gemacht werden.
Der Abbruch einer laufenden therapeutischen Behandlung führe bei allen Formen psychischer Störungen erfahrungsgemäß zu einem Rückfall bzw. sogar zu einer Verschlimmerung der Ausgangssymptomatik. Im Falle der psychischen Störung infolge zwischenmenschlicher Gewalterfahrungen wirke schon jede weitere Form der Einschränkung der Autonomie und jede weitere Gewalterfahrung krankheitsverstärkend. Jede Form behördlicher Zwangsmaßnahmen müsse daher aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden.
Weitere Vorträge gaben u. a. einen Überblick über Aufgaben und Probleme der Einzelentscheider im Hinblick auf Gewalterfahrungen von Flüchtlingen bei der Anhörung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Außerdem stellten sich die Universitätsnervenklinik Kiel und Refugio e. V. als Facheinrichtungen für diese Patientengruppe vor.
Einig waren sich alle Tagungsteilnehmer, die mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten, dass eine qualifizierte Ausbildung der Dolmetscher im Hinblick auf psychopathologische Kenntnisse dringend nötig sei. Dolmetscher dürften keine Familienmitglieder sein, um die nötige Distanz zu haben. Außerdem seien ausreichende Kenntnisse des Geschehens im Herkunftsland erforderlich, um nicht von den Aussagen der traumatisierten Menschen überrascht bzw. überwältigt zu sein.
Eine Dokumentation der Tagung ist beim schleswig-holsteinischen Innenministerium erhältlich (Kosten 10 DM).

Dipl. Psych. Gunda Petersen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 33 / 35

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