| Schleswig-Holsteins Ärztenetze und die integrierte Versorgung Die bisher etablierten sieben Ärztenetze in Schleswig-Holstein sind
bei aller Differenziertheit insgesamt gesundheitsökonomisch positiv zu bewerten. Diesen
Eindruck vermittelten Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Hans-Heinrich Rüschmann
(GSbG, Kiel/Großhansdorf) beim 10. Sozialrechtsforum der Forschungsstelle für
Sozialrecht und Sozialpolitik (Prof. Dr. jur. Dagmar Felix), Universität Hamburg, in
Zusammenarbeit mit der AOK Hamburg (Tagungsthema Die integrierte Versorgung - Chance
oder Irrweg?).
Rüschmann nannte die zurzeit sieben Praxisnetze Westküste, Flensburg, MQR, Kiel,
Neumünster, Plön und Bad Oldesloe. Über ein Viertel der 4 500 Vertragsärzte im Lande
seien in diesen Netzen organisiert. Bis auf das Erste (MQR, Modellvorhaben nach § 63 SGB
V) hätten alle anderen Strukturverträge nach § 73 a SGB V. Bis heute sei folgendes
Fazit zu ziehen: Im Ergebnis sind die vernetzten Praxen in Schleswig-Holstein
erfolgreich, da sie bei gleichen oder leicht geringeren Fallkosten strukturelle
Verbesserungen (auch im Hinblick auf eine integrierte Versorgung) für die Patienten und
die Vertragspartner bewirken.
Unter dem Strich bleibe eine schwarze Null. Zwar habe die GSbG (Gesellschaft
für Systemberatung im Gesundheitswesen) ein beachtliches Einsparpotenzial aller Netze mit
insgesamt 17,4 Mio. DM errechnet (7,4 Mio. im stationären Sektor, 6,8 Mio. bei
Arzneimitteln und 3,1 Mio. im niedergelassenen Bereich), dem allerdings eine
Anschubfinanzierung von rund 10 Mio. DM gegenüberstünde. Die verbleibende Differenz sei
jedoch zum großen Teil nicht realisiert worden (keine Minderausgaben auf der
Kassenseite), etwa weil zunächst nicht eingewiesene und ambulant behandelte Patienten
letztlich doch noch ins Krankenhaus kamen. Mögliche Gründe: Von Nicht-Netz-Ärzten
eingewiesen, Selbsteinweisung in Verbindung mit großzügiger Aufnahme.
Im Einzelnen sei zum Beispiel eine deutlich gestiegene Zahl der eingeholten Zweitmeinungen
aufgefallen. Dagegen spiele die Zahl der oft angeprangerten Doppeluntersuchungen
finanziell kaum eine Rolle. Besonders hohe Einsparungen im Arzneimittelbereich gab es im
Plöner Netz, mit der Folge einer Sondervergütung. Leider entpuppte sich eine
ungewöhnlich große Einsparung von über 2 Mio. DM im Neumünsteraner Netz, vor allem bei
stationären Kosten in der Frauenheilkunde und Psychiatrie, im Nachhinein als Versäumnis
der AOK, etwa 300 Krankenhausrechnungen rechtzeitig vorzulegen.
In Zukunft, schloss Rüschmann, wollten sich die regionalen Praxisnetze besonders den
Gebieten Disease Management und indikationsbezogenen Budgets zuwenden. So seien noch
einige Schritte zu tun und manche Hemmnisse zu überwinden, bevor eine integrierte
Versorgung wirklich greifen könne. Bis dahin (10 Jahre?!) schlug er einzelne
Modellprojekte vor, etwa für Patienten mit Knie- oder Augenoperationen.
In der Diskussion überwogen (bis auf den BMG-Vertreter Joachim Becker und teilweise die
Krankenhaus- und die Kassenseite) die skeptischen Stimmen: Dr. Hans-Jochen Gelberg
(Präsident der Apothekerkammer Hamburg), KVH-Bereichsleiter Walter Plassmann (§
140 a
SGB V ist Murks!) oder die ärztliche Seite (Dr. Nordmann, Ärztlicher Direktor a.
D. der LVA-Mühlenberg-Klinik Malente: Wie sollen wir Ärzte im Rahmen strenger,
eher ökonomisch definierter Ziele einer integrierten Versorgung noch gute, möglichst
evidenz-basierte Medizin machen?
Hinweis: Die (komplizierte) Rahmenvereinbarung zur integrierten Versorgung zwischen KBV
und GKV-Spitzenverbänden ist mit einem kritischen Vorwort der KBV im Deutschen
Ärzteblatt H. 49 vom 08.12.2000, S. 2512 - 30, abgedruckt. (hk) |

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 03/2001
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