zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Aus Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Ärztenetze und die integrierte Versorgung

Die bisher etablierten sieben Ärztenetze in Schleswig-Holstein sind bei aller Differenziertheit insgesamt gesundheitsökonomisch positiv zu bewerten. Diesen Eindruck vermittelten Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Hans-Heinrich Rüschmann (GSbG, Kiel/Großhansdorf) beim 10. Sozialrechtsforum der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik (Prof. Dr. jur. Dagmar Felix), Universität Hamburg, in Zusammenarbeit mit der AOK Hamburg (Tagungsthema „Die integrierte Versorgung - Chance oder Irrweg?“).
Rüschmann nannte die zurzeit sieben Praxisnetze Westküste, Flensburg, MQR, Kiel, Neumünster, Plön und Bad Oldesloe. Über ein Viertel der 4 500 Vertragsärzte im Lande seien in diesen Netzen organisiert. Bis auf das Erste (MQR, Modellvorhaben nach § 63 SGB V) hätten alle anderen Strukturverträge nach § 73 a SGB V. Bis heute sei folgendes Fazit zu ziehen: „Im Ergebnis sind die vernetzten Praxen in Schleswig-Holstein erfolgreich, da sie bei gleichen oder leicht geringeren Fallkosten strukturelle Verbesserungen (auch im Hinblick auf eine integrierte Versorgung) für die Patienten und die Vertragspartner bewirken.“
Unter dem Strich bleibe „eine schwarze Null“. Zwar habe die GSbG (Gesellschaft für Systemberatung im Gesundheitswesen) ein beachtliches Einsparpotenzial aller Netze mit insgesamt 17,4 Mio. DM errechnet (7,4 Mio. im stationären Sektor, 6,8 Mio. bei Arzneimitteln und 3,1 Mio. im niedergelassenen Bereich), dem allerdings eine Anschubfinanzierung von rund 10 Mio. DM gegenüberstünde. Die verbleibende Differenz sei jedoch zum großen Teil nicht realisiert worden (keine Minderausgaben auf der Kassenseite), etwa weil zunächst nicht eingewiesene und ambulant behandelte Patienten letztlich doch noch ins Krankenhaus kamen. Mögliche Gründe: Von Nicht-Netz-Ärzten eingewiesen, Selbsteinweisung in Verbindung mit „großzügiger Aufnahme“.
Im Einzelnen sei zum Beispiel eine deutlich gestiegene Zahl der eingeholten Zweitmeinungen aufgefallen. Dagegen spiele die Zahl der oft angeprangerten Doppeluntersuchungen finanziell kaum eine Rolle. Besonders hohe Einsparungen im Arzneimittelbereich gab es im Plöner Netz, mit der Folge einer Sondervergütung. Leider entpuppte sich eine ungewöhnlich große Einsparung von über 2 Mio. DM im Neumünsteraner Netz, vor allem bei stationären Kosten in der Frauenheilkunde und Psychiatrie, im Nachhinein als Versäumnis der AOK, etwa 300 Krankenhausrechnungen rechtzeitig vorzulegen.
In Zukunft, schloss Rüschmann, wollten sich die regionalen Praxisnetze besonders den Gebieten Disease Management und indikationsbezogenen Budgets zuwenden. So seien noch einige Schritte zu tun und manche Hemmnisse zu überwinden, bevor eine integrierte Versorgung wirklich greifen könne. Bis dahin (10 Jahre?!) schlug er einzelne Modellprojekte vor, etwa für Patienten mit Knie- oder Augenoperationen.
In der Diskussion überwogen (bis auf den BMG-Vertreter Joachim Becker und teilweise die Krankenhaus- und die Kassenseite) die skeptischen Stimmen: Dr. Hans-Jochen Gelberg (Präsident der Apothekerkammer Hamburg), KVH-Bereichsleiter Walter Plassmann („§ 140 a
SGB V ist Murks!“) oder die ärztliche Seite (Dr. Nordmann, Ärztlicher Direktor a. D. der LVA-Mühlenberg-Klinik Malente: „Wie sollen wir Ärzte im Rahmen strenger, eher ökonomisch definierter Ziele einer integrierten Versorgung noch gute, möglichst evidenz-basierte Medizin machen?“
Hinweis: Die (komplizierte) Rahmenvereinbarung zur integrierten Versorgung zwischen KBV und GKV-Spitzenverbänden ist mit einem kritischen Vorwort der KBV im Deutschen Ärzteblatt H. 49 vom 08.12.2000, S. 2512 - 30, abgedruckt. (hk)

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 32 / 33

pfeil_up.jpg (707 Byte)