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Aus Schleswig-Holstein

Inkontinenz - Hilfsmittel
Unverständliches Hin und Her

Ein unerwünschtes öffentliches Echo fand der Plan der AOK Schleswig-Holstein, Einlagen für inkontinente Pflegeheimbewohner nicht länger zu bezahlen. Nach kritischen Presseberichten ging auch die Aufsicht auf Distanz und zwang die Kasse zu einem zwischenzeitlichen Einlenken. Bis zu einer Entscheidung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen wird die AOK die Kosten nun weiter tragen, sieht sich aber zu Unrecht von Sozialministerin Heide Moser angegriffen.
„Ich halte es für schwer erträglich, wenn pflegebedürftige Menschen in Heimen in Zukunft Inkontinenz-Hilfsmittel nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt bekommen, während die Kassen bei häuslicher Pflege positiv entscheiden. Das ist nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern gesellschaftlich und menschlich unvertretbar“, kritisierte die Sozialministerin das Vorgehen der AOK. Allerdings: Die Entrüstung der Aufsicht setzte erst ein, nachdem in der Tagespresse die AOK-Pläne publik gemacht wurden. Bekannt waren die Pläne im Ministerium schon seit Wochen.
Zur Vorgeschichte: Vor rund einem Jahr hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass einer Heimbewohnerin auf Kassenkosten ein Rollstuhl angeschafft werden müsse. Begründung: Die Frau könne sonst nicht regelmäßig am Leben außerhalb des Pflegeheimes teilnehmen. Andere Hilfsmittel, so die Interpretation der AOK, müssten folglich nicht länger von der Kasse, sondern vom Heim selbst getragen werden. Ausnahme: Wenn es sich um akute Erkrankungen handelt. Bei chronischen Erkrankungen dagegen sieht die Kasse die Heime in der Pflicht. Diese Rechtsauffassung erläuterten die AOK-Pflegeexperten Ende des vergangenen Jahres im Ministerium - nach eigener Aussage, ohne Widerspruch von der Aufsicht zu ernten. Der kam dann mit rund vierwöchiger Verspätung von der Ministerin persönlich. Fast zeitgleich mit einem Schreiben an die AOK ging Sozialministerin Heide Moser an die Öffentlichkeit und schob damit der AOK einseitig den schwarzen Peter zu. Nach ihrer Darstellung versuchte die AOK ohne Absprache mit anderen Kassen und ohne Abwarten der Verhandlungen auf Bundesebene vorzupreschen. „Ich bedaure, dass in Schleswig-Holstein ohne Not von Krankenkassen Regelungen zum Nachteil von Versicherten getroffen wurden, bevor die Gespräche der Spitzenverbände der Krankenkassen auf Bundesebene mit dem Bundesgesundheitsministerium abgeschlossen sind“, erklärte die Ministerin. Die AOK sieht sich zu Unrecht angeklagt. Schließlich seien nicht die Bewohner die Leidtragenden ihrer Haltung, sondern die Sozialämter der Kommunen, die für die Kosten in den meisten Fällen aufkommen müssten. „Wir sind nicht bereit, einen Rückzieher zu machen, um Politik und Sozialämter zu schonen“, sagte AOK-Pressesprecher Dieter Konietzko noch unmittelbar nach der Schelte der Ministerin. Weil diese aber eine Frist gesetzt und aufsichtsrechtliche Maßnahmen angedroht hatte, musste die Kasse einlenken. Bis zur Einigung auf Bundesebene zahlt die Kasse nun weiter. Über den Ausgang der Gespräche im Bundesgesundheitsministerium aber hat die AOK keine Zweifel: „Unsere Haltung wird dort bestätigt werden.“ Spätestens dann werden sich wohl auch die anderen Krankenkassen der AOK anschließen. (di)

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 28 / 29

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