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Aus Schleswig-Holstein

AOK Schleswig-Holstein
Mediziner für Haftpflichtfälle eingestellt

Das AOK-Institut Medizinschaden hat seine Arbeit aufgenommen. Ziel der Krankenkasse ist es, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Behandlungsfehlern zu unterstützen. Institutsleiter PD Dr. Holger Thomsen hofft auf eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten. Rechtsmediziner Thomsen plant etwa ein Symposium mit den Qualitätssicherungsbeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung.

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Dr. Holger Thomsen
(Fotos: di)

„Er ist nicht unser Staatsanwalt“, sagte AOK-Boss Peter Buschmann bei der Vorstellung des Institutsleiters am 6. Februar in Kiel. Im Gegenteil: Thomsen plane eine enge Kooperation mit den ärztlichen Körperschaften und den betroffenen Medizinern. Thomsen selbst beschrieb seine Rolle denn auch mehr als Anwalt der Patienten, statt als Ankläger der Ärzte. „Wir wollen gemeinsam mit den Medizinern zum Wohle der Patienten arbeiten und erhoffen uns dadurch eine weitere Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung“, erklärte Thomsen.
Mit dem neuen Institut reagiert die AOK auf den „Wunsch vieler Kunden nach mehr Beratung und Hilfen bei Behandlungsfehlern“. Nach Expertenschätzungen gibt es rund 400 000 Fälle pro Jahr in Deutschland, in rund 30 000 Fällen fordern die Betroffenen Schadensersatz. Die meisten Patienten aber sind nach Einschätzung der AOK eher ratlos, wenn sie einen Behandlungs- oder Diagnosefehler vermuten. Diese Lücke will die Kasse nun für ihre Versicherten schließen. Thomsen wird sich nicht auf die Behandlung durch Ärzte beschränken. Auch die Betreuung der AOK-Versicherten in den Pflegeheimen nimmt das Institut unter die Lupe. Als Konkurrenz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) will Buschmann seine neue Einrichtung allerdings nicht verstanden wissen.

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Peter Buschmann

Der MDK habe gar nicht die erforderlichen Kapazitäten, ständig vor Ort zu sein. Stellt das Institut einen Medizinschaden fest, unterstützt die Kasse ihren Versicherten bei der Suche und Auswahl nach Gutachtern und rät je nach Einschätzung zu einer außergerichtlichen Einigung oder zum Gang vor das Gericht. Anwalts- oder Prozesskostenhilfe darf die AOK nicht übernehmen. Nach Einschätzung von Thomsen muss es in vielen Fällen allerdings sowieso nicht so weit kommen, dass sich die Beteiligten vor Gericht treffen. Nach seinen Erfahrungen liegen häufig ganz einfach auch nur „atmosphärische Störungen“ vor. In solchen Fällen will Thomsen den Verein Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein einschalten. Sollte es sich gar um unberechtigte Vorwürfe gegen die Mediziner handeln, will die AOK auch die Behandler unterstützen. In jedem Fall aber könnten MDK, Schlichtungsstellen und Gerichte entlastet werden. Die AOK-Versicherten erreichen das neue Institut über die Geschäftsstellen ihrer Krankenkasse und über eine Service-Hotline (0180/3232326). Geplant sind außerdem Internet-Chats und Patientenveranstaltungen in ganz Schleswig-Holstein. Wie häufig Thomsen in diesem Jahr tätig werden wird, vermochte er nicht einzuschätzen. Ein festes Jahresbudget ist Thomsen nicht vorgegeben. In den beiden ersten Monaten seiner Tätigkeit kamen rund 70 Fälle auf seinen Schreibtisch. Sollte die Zahl der Fälle Thomsens Kapazitäten sprengen, kann sich Buschmann auch eine Erweiterung der Abteilung vorstellen.
(di)

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 25 / 26

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