Aus Schleswig-Holstein |
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Patienten aus Norwegen So viel Aufmerksamkeit wie Monica Rennenvammen, Ivar Strand und Ottar Florholmen
wird Patienten selten zuteil. Die drei Norweger waren im Januar die ersten Patienten, die
die Patientenbrücke zwischen ihrem Heimatland und Schleswig-Holstein nutzten
und sich im Kieler Lubinus Clinicum operieren ließen. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser
hoffen nun, dass den ersten drei Patienten noch zahlreiche folgen werden.
Geht es nach Bernd Krämer, könnten sich die Kliniken im Land davon einen ansehnlichen Anteil sichern. Die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins sind bereit, Norwegen beim Abbau von Warteschlangen zu helfen, stellte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft (KGSH) klar. Die KGSH hat die Koordinierung der Kontakte mit den norwegischen Stellen übernommen. Von den 100 Kliniken im Land haben 25 ihr Angebot nach Norwegen übermittelt. Insgesamt könnten jährlich bis zu 8 500 norwegische Patienten in Schleswig-Holstein behandelt werden. Ein aggressives Marketing schloss Krämer aber genauso aus wie Gesundheitsministerin Heide Moser. Sie sicherte zu, dass es kein Preisdumping von Seiten der Krankenhäuser aus Schleswig-Holstein geben werde.
Schleswig-Holstein ist nicht das einzige
Bundesland, das Interesse an den skandinavischen Patienten zeigt. Kurz nach Moser und
Krämer empfing Norwegens Gesundheitsminister Tore Toenne auch Sozialministerin Martina
Bunge aus Mecklenburg-Vorpommern und den dortigen Geschäftsführer der
Krankenhausgesellschaft, Wolfgang Gagzow. Bunge äußerte sich allerdings vergleichbar wie
ihre Amtskollegin aus Kiel: Kein Preiswettbewerb um die Patienten. Zugleich schwebt Bunge
vor, das Angebot der heimischen Kliniken im gesamten Ostseeraum bekannter zu machen.
Insbesondere in Polen sieht die Ministerin potenzielle Patienten für die Kliniken in
Mecklenburg-Vorpommern. Angebote für die norwegischen Patienten sollen außer aus
Norddeutschland auch aus Baden-Württemberg, aus Großbritannien und aus Schweden
vorliegen. Dirk Schnack, Dorfstr. 14 a, 24589 Schülp |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 03/2001 S. 12/ 13 |
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