| Kammerwahl
2001 Wahlvorstand
Gemäß § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung
der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden
Wahlen (Wahlverordnung Ärztekammer) hat der Vorstand zum Wahlvorstand für die Kammerwahl
2001 bestellt:
Friedrich W. Cochanski, Bad Segeberg (Wahlleiter)
Dr. med. Rolf Scheuer, Wahlstedt (Stellvertreter des Wahlleiters)
Dr. med. Dieter Freese, Bad Segeberg (Beisitzer)
Dr. med. Eike Linneweh, Bad Segeberg (Beisitzer)
Dr. med. Hiltrud Seydel, Bad Segeberg (Beisitzerin)
Peter Ehlers, Schackendorf (Ersatzmitglied)
Dr. med. Monika Lamprecht, Bad Segeberg (Ersatzmitglied)
Wahlausschreiben
Gemäß § 4 der Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der
Ärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen
(Wahlverordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein) wird folgendes Wahlausschreiben
erlassen:
- Die Wahl zur Kammerversammlung beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen am 20.
Mai 2001 und endet mit der letzten Möglichkeit zur Stimmenabgabe am 7. Juni 2001 - 18:00
Uhr.
- Die Wählerlisten liegen vom 1. April bis 7. April 2001 während der
Geschäftszeiten in der Ärztekammer aus, im gleichen Zeitraum liegt eine Abschrift dieser
Wählerlisten bei dem jeweiligen Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt
ebenfalls zur Einsicht aus.
- Nur Kammermitglieder, die in eine Wählerliste eingetragen sind, können sich an
der Kammer-wahl beteiligen. Stichtag für die Eintragung ist die Meldung über die
Kammermitgliedschaft bis zum 1. März 2001. Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen
bis zum 15. April 2001 bei der Ärztekammer, Wahlvorstand, Bismarckallee 8 - 12, 23795 Bad
Segeberg, eingegangen sein.
- Die Kreise und kreisfreien Städte bilden je einen Wahlkreis. Die Bewerberinnen
und Bewerber sowie deren Vertreterinnen und Vertreter müssen nach § 17 des
Heilberufegesetzes und § 8 Abs. 1 der Wahlverordnung wählbar und wahlberechtigt im Kreis
sein, in dem sie sich bewerben.
- Die Gesamtzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung und die Anzahl
der im jeweiligen Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung ist gemäß §
6 Abs. 2 der Wahlverordnung festgestellt worden. Sie ist in der nachstehend abgedruckten
Tabelle wiedergegeben und noch vorläufig, da der definitive Stichtag der 1. März 2001
ist.
- Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann einen Wahlvorschlag machen, der
Wahlvorschlag muss bis spätestens 5. April 2001 beim Wahlleiter eingegangen sein.
- Die Wahlvorschläge müssen alle nachgenannten Kriterien erfüllen:
 |
7.1. Die
Wahlvorschläge müssen insgesamt Bewerberinnen und Bewerber mindestens in der Anzahl
enthalten, wie Mitglieder der Kammerversammlung im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind
(siehe Tabelle mit den vorläufigen Zahlen). |
 |
7.2. Sie müssen
darüber hinaus mindestens jeweils so viele Bewerberinnen einerseits und Bewerber
anderseits enthalten, wie dies ebenfalls in der Tabelle wiedergegeben ist. Das gilt jedoch
nicht für Vertreterinnen und Vertreter. |
 |
7.3. Die
Wahlvorschläge können über die Mindestzahlen gem. § 6 Absätze 1 und 2 der
Wahlverordnung Ärztekammer hinaus beliebig viele weitere Bewerberinnen und Bewerber
unabhängig von deren Geschlecht enthalten. |
 |
7.4. Alle Bewerberinnen
und Bewerber sind nach Geschlechtern getrennt aufzuführen. Hinter dem Namen jeder
Bewerberin und jedes Bewerbers muss zugleich der Name einer Vertreterin oder eines
Vertreters angegeben werden. Die Vorschriften über die Bewerberinnen und Bewerber gelten
für Vertreterinnen und Vertreter entsprechend. Es sind Vor- und Zunamen, Wohnort sowie
Geburtsdatum jeder sich bewerbenden Person anzugeben. |
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7.5. Jeder
Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet
sein, die sich nicht selbst auf diesem Vorschlag bewerben. Sie dürfen diese Unterschrift
nur für einen Wahlvorschlag abgeben. Eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner ist als
Vertrauensperson und eine weitere Unterzeichnerin oder ein weiterer Unterzeichner ist als
stellvertretende Vertrauensperson zu kennzeichnen. Damit die Wahlberechtigung dieser
unterzeichnenden Kammermitglieder überprüft werden kann, sind auch hier Vor- und Zunamen
sowie Wohnort anzugeben. |
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7.6. Jede Bewerberin
und jeder Bewerber sowie jede Vertreterin und jeder Vertreter können nur auf einem
Wahlvorschlag vorgeschlagen werden. Dem Wahlvorschlag ist eine unwiderrufliche
Zustimmungserklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers sowie jeder Vertreterin und
jedes Vertreters beizufügen. |
- Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge findet bis zum 10. Mai 2001
statt. Nach der Bekanntmachung der Wahlvorschläge kann jede Bewerberin und jeder Bewerber
zum Zwecke der Wahlwerbung die Anschriften der von dem jeweiligen Wahlvorschlag
betroffenen Wahlberechtigten gegen Kostenerstattung von der Ärztekammer erhalten, soweit
die Wahlberechtigten nicht widersprochen haben. Ich mache die Wahlberechtigten hier auf
ihr Widerspruchsrecht gemäß § 8 Abs. 9 der Wahlverordnung aufmerksam. Wer nicht mit der
Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an Bewerber für die Wahl zur
Kammerversammlung 2001 einverstanden ist, teile dieses bitte schriftlich der Ärztekammer
Schleswig-Holstein, Wahlvorstand, Bismarckallee 8 - 12, 23795 Bad Segeberg - eintreffend
bis zum 3. Mai 2001 - mit.
- Das Wahlergebnis wird am 8. Juni und 9. Juni 2001 jeweils ab 9:00 Uhr in den
Räumen der Aus- und Fortbildungswerkstatt der Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Esmarchstr. 4 - 6, 23795 Bad Segeberg, festgestellt. Bei der Ermittlung des
Wahlergebnisses können alle Kammermitglieder anwesend sein, soweit die verfügbaren
Räumlichkeiten dieses zulassen.
Bad Segeberg, 17. Januar 2001
Friedrich W. Cochanski
[Wahlleiter]
| Wahlkreis |
Zu vergebende Sitze in der Kammerversammlung
vorläufiger Stand |
Mindestzahlen auf dem Wahlvorschlag vorläufiger
Stand |
| Frauen |
Männer |
| Dithmarschen |
2 |
0 |
2 |
| Flensburg |
3 |
1 |
2 |
| Herzogtum Lauenburg |
3 |
1 |
2 |
| Kiel |
12 |
4 |
8 |
| Lübeck |
11 |
4 |
7 |
| Neumünster |
2 |
0 |
2 |
| Nordfriesland |
4 |
1 |
3 |
| Ostholstein |
6 |
2 |
4 |
| Pinneberg |
5 |
2 |
3 |
| Plön |
2 |
1 |
1 |
| Rendsburg-Eckernförde |
6 |
2 |
4 |
| Schleswig-Flensburg |
3 |
1 |
2 |
| Segeberg |
5 |
2 |
3 |
| Steinburg |
2 |
1 |
1 |
| Stormarn |
4 |
2 |
2 |
| Gesamt |
70 |
24 |
46 |
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 02/2001
S. 73 / 74 |