Mitteilungen der Ärztekammer |
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| Neue
Supervisionsrichtlinien Der Vorstand der Ärztekammer hat in seiner
Sitzung am 13. Dezember 2000 neue Richtlinien über die Supervision tiefenpsychologisch
fundierter Einzelbehandlungen verabschiedet. Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Schleswig-Holstein vom 16. Oktober 1996 fordert zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
Psychotherapie unter anderem 3 abgeschlossene, kontinuierlich supervidierte und
dokumentierte tiefenpsychologische Einzelbehandlungen von insgesamt 150 Stunden. Die
hierzu verabschiedeten Richtlinien werden ab sofort bei Anträgen nach dieser
Weiterbildungsordnung angewendet werden. Der formale Rahmen der Supervision Die Supervisionsbescheinigung
In einem Eignungsvermerk ist festzuhalten, ob der/die Supervisor/-in den Arzt/die Ärztin in Weiterbildung für fähig hält, eigenständig tiefenpsychologisch fundiert zu therapieren. Diese Eignung ist anhand der vorgetragenen Therapie zu begründen. (I) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2001 S. 80 |
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