zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträge von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:

Planungsbereich Kreis Pinneberg

01/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

Planungsbereich Kreis Herzogtum Lauenburg

02/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 15.01.2001

Planungsbereich Kreis Ostholstein

03/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

Planungsbereich Stadt Lübeck

04/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

Planungsbereich Stadt Kiel

05/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

07/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

Planungsbereich Kreis Segeberg

06/12/00
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 31.12.2000

Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel. 04551/883-327, 883-259, 883-303, 883-346, 883-378).

Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:

- Auszug aus dem Arztregister,
- Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.

Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart „O“, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/2000

S. 86 - 88

nach oben