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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung |
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Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträge von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt: Planungsbereich Kreis Pinneberg 01/12/00 Planungsbereich Kreis Herzogtum Lauenburg 02/12/00 Planungsbereich Kreis Ostholstein 03/12/00 Planungsbereich Stadt Lübeck 04/12/00 Planungsbereich Stadt Kiel 05/12/00 07/12/00 Planungsbereich Kreis Segeberg 06/12/00 Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel. 04551/883-327, 883-259, 883-303, 883-346, 883-378). Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich: -
Auszug aus dem Arztregister, Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart O, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht. |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 12/2000 S. 86 - 88 |