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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

Stadt Flensburg

Die bis zum 30.06.2000 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Hans-Henning Schmidt, Chefarzt der Neurochirurgischen Klinik des Diakonissenkrankenhauses in Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2002 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die nach § 115 a SGB V erbracht werden.

Die bis zum 30.06.2000 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Christian Hansen, Ärztlicher Leiter der Abteilung für Hand- und Plastische Chirurgie des Diakonissenkrankenhauses in Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2002 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die nach § 115 a SGB V erbracht werden.

Kreis Herzogtum Lauenburg

Frau Ivy Rau scheidet mit Wirkung ab 01.06.2000 aus ihrer Tätigkeit als Chefärztin der Anästhesieabteilung des Städt. Krankenhauses Mölln aus. Somit endet auch an diesem Tage ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

Stadt Kiel

Die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde mit Wirkung vom 01.04.2000, befristet bis zum 31.03.2001, als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

1. Röntgen-Mammografie im Rahmen stereotaktischer Mamma-Punktionen bei röntgenologischen Risikobefunden auf Überweisung durch Radiologen und Frauenärzte mit der Fachkunde zur Röntgen-Mammografie.

2. Betreuung von Risikoschwangerschaften und Durchführung von In-vitro-Fertilisationen auf Überweisung durch Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Einschränkung auf Überweisung durch Frauenärzte entfällt im Falle der Spermaabgabe durch den Ehemann.

3. Pränataldiagnostik einschließlich Herzdiagnostik und Doppler-Sonografie auf Überweisung durch niedergelassene Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

4. Mamma-Sonografie bei sonografischen Risikobefunden auf Überweisung durch Radiologen und Frauenärzte mit der Fachkunde zur Mamma-Sonografie.

5. Durchführung der Zytostatikatherapie auf Überweisung durch onkologisch verantwortliche Ärzte, die selbst Polichemotherapien in ihren Praxen durchführen.

Der Punkt 5. der Ermächtigung beinhaltet nicht die Diagnostik und therapiebegleitenden und nachfolgenden Kontrollen, soweit sie im ambulanten Bereich von den niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt werden können.

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung des Institutes für Rechtsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als ärztlich geleitete Einrichtung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2001 verlängert.

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Werner Grille, Oberarzt der I. Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses in Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur ambulanten Betreuung der Patienten, denen am Städtischen Krankenhaus ein Schrittmacher implantiert wurde, wurde bis zum 31.03.2002 verlängert.

Stadt Lübeck

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung des Institutes für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als ärztlich geleitete Einrichtung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2001 verlängert.

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Plastische Chirurgie des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2001 verlängert.

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Chirurgie des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als ärztlich geleitete Einrichtung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2001 verlängert.

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Lübeck als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2001 verlängert. Der Punkt 12 des Ermächtigungsumfanges beinhaltet ab 01.04.2000 nicht mehr die Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 7009, 7010 und 7012 EBM.

Stadt Neumünster

Herr Andreas Witt, Oberarzt der Klinik für Psychiatrie und Neurologie des Friedrich-Ebert-Krankenhauses in Neumünster, wurde mit Wirkung vom 01.03.2000, befristet bis zum 31.03.2002, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Psychiatrie und Neurologie des Friedrich-Ebert-Krankenhauses in Neumünster, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Elektroencephalografien bei Kindern (Kinder-EEG) auf Überweisung durch niedergelassene Ärzte für Kinderheilkunde ermächtigt.

Kreis Nordfriesland

Die bis zum 31.03.2000 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Kai von Hielmcrone, Oberarzt der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Niebüll, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2002 verlängert.

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die bis zum 31.12.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Dieter Heimann, Ärztlicher Direktor der Reha-Klinik Damp, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2001 verlängert.

Die bis zum 30.06.2000 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Volker Heimsoth, ltd. Arzt der Abt. Nephrologie und Dialyse der Ostseeklinik Damp, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2002 verlängert.

Kreis Steinburg

Herr Ulfhard von Franqué, Oberarzt der Abt. für Allgemein-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Krankenhauses Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 24.02.2000, befristet bis zum 31.03.2002, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit in der Abt. für Allgemein-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Krankenhauses Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur prä- und poststationären Beratung von Patienten im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt ermächtigt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf die Abrechnung von Leistungen nach den Gebührennummern 1 und 75 EBM. Ferner wird Herr von Franqué ermächtigt zur Durchführung von sonografischen Untersuchungen bei speziellen Fragestellungen im Gebiet der Visceral- und Thoraxchirurgie. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Kreis Stormarn

Herr Prof. Dr. med. Gerhard Hintze, ltd. Arzt der Abt. für Innere Medizin des Klinikums Stormarn, Bad Oldesloe, wurde mit Wirkung vom 24.02.2000, befristet bis zum 31.03.2002, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit in der Abteilung Innere Medizin des Klinikums Stormarn, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus auf Überweisung durch diabetologische Schwerpunktpraxen sowie auf Überweisung der Gemeinschaftspraxis Bangert, Ärzte für Innere Medizin in Bad Oldesloe, ermächtigt.

5/2000

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 6/2000


Seite 70/71

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