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Mitteilungen
der Kassenärztlichen Vereinigung
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Folgende Ärzte bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt: Stadt Flensburg Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof Dr. med. Johannes G. Saal, Chefarzt der Inneren Abteilung des St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2001 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden. Stadt Kiel Die
Klinik für Diagnostische Radiologie der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel wurde mit Wirkung vom 01.10.1999, befristet bis zum 30.09.2000,
als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung von Computertomografien
ausschließlich auf Überweisung durch Radiologen, die einen
Computertomografen betreiben, sowie zur Durchführung von Magnetresonanztomografien
auf Überweisung durch Ärzte für Radiologie, die ein
MRT betreiben, ermächtigt. Die Ermächtigung beinhaltet ferner
die Durchführung von CT-gesteuerten Neurolysen (Sympathikolyse,
Plexusblockade etc.) auf Überweisung durch Vertragsärzte.
Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung die Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen auf Überweisung
durch Vertragsärzte bei Risikopatienten, die eines klinischen
Hintergrundes bedürfen: Die Ermächtigung der Klinik für Nuklearmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde mit Wirkung vom 16.09.1999 erweitert auf die Durchführung von Leistungen nach der Nr. 5440 EBM. Die gesamte Ermächtigung wurde bis zum 30.09.2000 befristet. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Nephrologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Ärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie, wurde bis zum 30.09.2000 verlängert. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2000 verlängert. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde bis zum 30.09.2000 verlängert. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Neurochirurgie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als ärztlich geleitete Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.1999 verlängert. Stadt Lübeck Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der extrakorporalen Befruchtung auf Überweisung durch niedergelassene Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wurde bis zum 30.09.2000 verlängert. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung des Instituts für Radiologie des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.1999 verlängert. Die bis zum 30.06.1999 befristet gewesene Ermächtigung der Klinik für Urologie des Universitätsklinikums Lübeck zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2000 verlängert. Kreis Nordfriesland Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Rolf Schneider, ltd. Arzt der chirurgischen Abteilung am Kreiskrankenhaus Tönning, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Arzt für Chirurgie in Tönning wurde bis zum 31.12.1999 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die das Kreiskrankenhaus Tönning im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigung beinhaltet nicht die Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden. Kreis Ostholstein Herr Dr. med. Wolfgang Kunkel, Oberarzt der chirurgischen Abteilung der Ostholstein Klinik Oldenburg, wurde mit Wirkung vom 16.09.1999, befristet bis zum 30.09.2001, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Ostholstein Klinik Oldenburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von prä- und postoperativen Leistungen bei handchirurgischen Patienten ermächtigt, postoperativ jedoch nur in besonders zu begründenden Einzelfällen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Gebührenpositionen 1 und 75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden. Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Sievert Karsten Frank, Oberarzt der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung der Ostholstein Klinik Oldenburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2001 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden. Kreis Rendsburg-Eckernförde Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Michael Wanke, Chefarzt des Pathologischen Instituts am Kreiskrankenhaus Rendsburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von histologischen Untersuchungen wurde bis zum 31.12.1999 verlängert. Kreis Segeberg Die bis zum 30.09.1999 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Dr. med. vet. Ekkehard Vollmer, ltd. Arzt der Pathologie am Forschungszentrum Borstel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2001 verlängert. Kreis Steinburg Herr Dr. med. Karl-Otto Arenz, kommissarischer Leiter der Abteilung für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Krankenhaus Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 01.10.1999 für die Dauer der kommissarischen Leitung der Abteilung, längstens jedoch bis zum 30.09.2001, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt: 1.
Durchführung von prä- und postoperativen Untersuchungen
und Beratungen bei Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungs- und
Stützapparates auf Überweisung durch Vertragsärzte.
In diesem Zusammenhang sind lediglich die Gebührenziffern 1 und
75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen gemäß § 115 a SGB V. Die Ermächtigung beinhaltet nicht Leistungen, die das Krankenhaus Itzehoe gemäß § 115 b SGB V erbringt. |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2000 S. 77/78 |
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