FAQs zum Thema "Fachkräfte Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin"
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1. Verträge
1.1 Muss sich der Arbeitgeber an den Tarifvertrag halten?
Dies muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Wenn nicht, ist er dazu nicht verpflichtet.
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1.2 Wie ist die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten?
Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche. [MTV § 6 (1)]
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2. Gehalt2.1 Wonach richtet sich die Höhe meines Gehaltes?
Das Gehalt der Medizinischen Fachangestellen/Arzthelferin richtet sich nach vier unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen. Diese sowie auch die Gehaltstabelle finden Sie im Gehaltstarifvertrag § 3.
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2.2 Wie wird das Gehalt für Teilzeitbeschäftigte berechnet?
Brutto-Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Brutto-Gehalt der Teilzeitbeschäftigung [MTV § 14 (1)]
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2.3 Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein 13. Gehalt zu zahlen?
Nur wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass er sich an den Manteltarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin hält.
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2.4 Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?
Es wird in Höhe des letzten vollen Monatsgehaltes gezahlt. Hat das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Kalenderjahres bestanden, so ermäßigt sich das 13. Gehalt: Für jeden Monat des Arbeitsverhältnisses zu diesem Arbeitgeber oder dessen Rechtsvorgänger ist ein Zwölftel des 13. Gehaltes zu zahlen. [MTV § 12 (1)]
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2.5 Gibt es Zuschläge bei Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und 31.12.? Wie hoch sind die Zuschläge pro Stunde?
Ja, bei den Zuschlägen wird ein Stundensatz von 1/167 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. [GTV § 7 (1)].
Der Zuschlag pro Stunde beträgt
1. für Überstunden, für Arbeit am Samstag 25 %
2. für Sonn- und Feiertagsarbeit 50 %
3. für Arbeit am 24. und 31.12. ab 12:00 Uhr 50 %
4. für Arbeiten am Neujahrstag 100 %
5. 01. Mai, Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertage 100 %
6. für Nachtarbeit 50 %
(GTV § 7 (2)) -
3. Probezeit3.1 Ist eine Verlängerung der Probezeit möglich?
In begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis maximal sechs Monate zulässig (nicht bei Auszubildenden!). [MTV § 4 (1)]
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3.2 Welche Kündigungsfristen gibt es in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. [MTV § 18 (3)]
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4. Urlaub4.1 Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Der Urlaub beträgt jährlich 26 Arbeitstage bzw. 31 Werktage. In dem Kalenderjahr, in dem die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin das 30. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Jahresurlaub auf 28 Arbeitstage bzw. 34 Werktage. In dem Kalenderjahr, in dem sie das 40. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Urlaub auf 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage. [MTV § 16 (3)]
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4.2 Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung?
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte (siehe 4.1). Ist die Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Arbeitstage der Woche verteilt, so sind die Arbeitstage, an denen sie nicht arbeiten, auch in die Urlaubsbeantragung mit einzubeziehen. [MTV § 14 (5)]
Berechnung:
Anzahl der Urlaubstage Vollzeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche Vollzeit x Anzahl der Arbeitstage pro Woche Teilzeit -
4.3 Wie ist eine Erkrankung während des Urlaubes geregelt?
Erkrankt die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin während des Urlaubs, so hat sie ihrem Arbeitgeber unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung unverzüglich Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit zu machen. Der Urlaub ist dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Rest des Urlaubs - je nach Vereinbarung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt zu gewähren. [MTV § 16 (9)]
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5. Berufsjahre5.1 Wird die Ausbildung bei der Berechnung der Berufsjahre mitberechnet?
Nein, die Berufsjahre zählen vom Ersten des Monats an, in dem die Prüfung bestanden wurde. [GTV, Protokollnotiz zu § 3 (Seite 5)(1)]
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5.2 Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Berufsjahre aus?
Die Hälfte der Elternzeit wird auf die Berufsjahre angerechnet. Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin während der Elternzeit nebenbei Teilzeit in einer Praxis gearbeitet, so wird dieser Zeitraum komplett auf die Berufsjahre angerechnet. [GTV, Protokollnotiz zu § 3 (1)]
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6. Betriebliche Altersversorgung / Entgeltumwandlung6.1 Muss der Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung zahlen?
Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin erhält zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung Leistungen nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in Form eines Arbeitgeberbeitrages. [TBA § 2 (1)]
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6.2 Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin Anspruch auf Entgeldumwandlung?
Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin hat einen Anspruch auf Umwandlung künftiger tariflicher Entgeltbestandteile zugunsten einer Versorgungszusage zum Zwecke der Altersversorgung. Der Medizinische Fachangestellten/Arzthelferin steht es frei, diesen Anspruch geltend zu machen. (TBA § 5)
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7. Kündigung7.1 Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin kündigt?
Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. [MTV § 18 (1)]
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7.2 Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin liegen, nicht berücksichtigt. [MTV § 18 (2)]




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