Ausbildung zur Operationstechnischen Angestellten (OTA)
Seit dem 24. Juni 2004 gibt es in Schleswig-Holstein die duale Ausbildung zur Operationstechnischen Angestellten (OTA) nach dem Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein. Das Prinzip der dualen Ausbildung ist durch das zeitliche Nebeneinander in Schule und Betrieb gekennzeichnet.
Die Ausbildung zur OTA qualifiziert ihre Absolventinnen und Absolventen ohne vorangestellte Ausbildungen direkt für die Mitarbeit in einem Operationsteam. Hierfür bündelt sie das notwendige organisatorische, technische und pflegerische Fachwissen.
Die praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder in ambulanten Operationszentren wird durch eine überbetriebliche Ausbildung im Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikum S.H. ergänzt. Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule im Berufsbildungszentrum Dithmarschen in Heide. Die Ausbildung schließt nach erfolgreicher Prüfung vor der Ärztekammer Schleswig-Holstein mit einem staatlich anerkannten Abschluss ab.
Rahmenbedingungen auf einen Blick
Dauer: 3 Jahre
Voraussetzungen: Mindestens 16 Jahre alt zu Beginn, Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung
Vergütung 1. Ausbildungsjahr: ab 561 €
Vergütung 2. Ausbildungsjahr: ab 602 €
Vergütung 3. Ausbildungsjahr: ab 646 €
Urlaub bis zum 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage
Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Berufsbildung im Sinne des Gesetzes. Dazu gehört unter anderem:
- Eintrag der Berufsausbildungsverträge in das Verzeichnis
- Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen, Zulassung zur Abschlussprüfung
- Errichtung von Prüfungsausschüssen
- Überwachung der Berufsausbildung und Förderung durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen
Informationen zur Einstellung von Auszubildenden
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Auszubildende einstellen möchten?
Alle Unterlagen, Formulare und Musterbriefe, die die Ärztekammer Schleswig-Holstein zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stellt, finden Sie unter Verträge und Formulare. Bitte beachten Sie auch die geltenden Tarifverträge.
Ausbildungsvertrag und Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge
Der Ausbildende schließt vor Beginn der Berufsausbildung mit der/dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag. Bitte reichen Sie bei der Ärztekammer innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Ausbildungsvertrages folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- 3 unterschriebene Ausbildungsverträge. Setzt die Auszubildende den Vertrag fort, bitte die Kündigung des vorigen Vertrages beifügen
- Schulabgangszeugnis in Kopie
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung in Kopie (bei minderjährigen Auszubildenden)
Wesentliche Änderungen zum Berufsausbildungsvertrag (z. B. Vertragsauflösung, Krankheitszeiten, Namensänderungen, Mutterschutzzeiten und evtl. Erziehungsurlaub) sind vom Ausbildenden unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden, der Ärztekammer schriftlich zu melden.
Nach Genehmigung und Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten Sie von uns zurück:
- 2 Exemplare des Ausbildungsvertrages
- Muster eines Ausbildungsplans
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Hier finden Sie eine ausführliche Checkliste zur Einstellung von Auszubildenden (PDF).
Für alle weiteren Fragen und Probleme rund um die Ausbildung stehen unsere Ansprechpartner, ggf. unter Einbindung eines ehrenamtlich tätigen ärztlichen Ausbildungsberaters, zur Verfügung.




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