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Berufsbild (MFA)

Am 01. August 2006 wurde die bisherige Ausbildung zur Arzthelferin durch die neue Ausbildungsverordnung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) abgelöst.

Die Medizinische Fachangestellte ist eine Antwort auf die veränderten medizinischen, technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Anforderungen in der medizinischen Versorgung.

Dabei wurde das bewährte Berufsbild Arzthelferin mit gleichgewichtigen Ausbildungsanteilen in den Bereichen Behandlungsassistenz und Betriebsorganisation/ -verwaltung beibehalten, ebenso das Ziel einer Allround-Fachkraft, die in allen ärztlichen Fachgebieten einsetzbar ist.

Folgende Neuerungen sind zu nennen:

  • Die Berufsbezeichnung spiegelt das Selbstverständnis eines modernen Gesundheitsfachberufes und den gestiegenen Anspruch wieder. Gleichzeitig kommt darin der stärkere Dienstleistungscharakter und das erweiterte Einsatzspektrum auch im stationären Bereich und in anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen zum Ausdruck.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden in Umfang und Niveau an die Erfordernisse einer modernen, qualitativ hoch stehenden Patientenversorgung angepasst:
    • Kommunikation mit Patienten und im Team, insbesondere der Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Störungen sowie die Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung werden deutlich ausgeweitet.
    • Die Ausbildungsbereiche Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikationstechnologien wurden deutlich modernisiert bzw. neu aufgenommen. Qualitätsmanagement, Zeit- und Selbstmanagement sowie Marketing sind ebenfalls völlig neue Inhalte.
    • Im Bereich der Behandlungsassistenz bleibt die Medizinische Fachangestellte „rechte Hand“ des Arztes im bekannten Umfang: Sie assistiert bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie und führt vom Arzt angeordnete Maßnahmen durch. Sie begleitet den Patienten vor, während und nach der Behandlung und erläutert ärztliche Maßnahmen, Verordnungen und Verschreibungen.
    • Handeln in Notfällen, Gesundheitsförderung und Prävention sind neue Schwerpunkte. Die Bereiche Hygiene und Arbeitsschutz wurden den gemäß der gewachsenen Bedeutung neu akzentuiert.
  • Ziel der Ausbildung ist die berufliche Handlungsfähigkeit. Damit ist ein Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang gemeint, das selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren/Bewerten umfasst. Es geht damit über die Beherrschung rein fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus. Dementsprechend sind die Ausbildungsziele im Ausbildungsrahmenplan handlungsorientiert bzw. in der Form eines zu erreichenden Endverhaltens beschrieben.
  • Die Ausbildung ist nicht mehr durch Wochenrichtwerte, sondern durch die neue Zeitrahmenmethode zeitlich gegliedert. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung auf die praxisspezifischen Besonderheiten, z. B. das ärztliche Fachgebiet oder die Betriebsform.
  • Inhalte, Struktur, Niveau und Zeitumfang der Abschlussprüfung sowie die Bestehensregelung wurden den allgemeinen Standards in der beruflichen Bildung angepasst. Das Prinzip der handlungsorientierten Ausbildung hat Konsequenzen insbesondere für den praktischen Prüfungsteil, der neu strukturiert und aufgewertet wurde.

Gegenüberstellung der Ausbildungsziele der Arzthelferin und der Medizinischen Fachangestellten

Arzthelferin  Medizinische Fachangestellte
1. Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztliche Praxis  1. Der Ausbildungsbetrieb
2. Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwaltung
3. Maßnahmen der Praxishygiene
 2. Gesundheitsschutz und Hygiene
5. Betreuung von Patienten in der ärztlichen Praxis 3. Kommunikation
4. Patientenbetreuung und -beratung
4. Anwendung und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate
7. Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Arztes
8. Durchführen von Laborarbeiten einschl. der Qualitätssicherung
9. Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie mit Heil- und Hilfsmitteln
10. Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten
11. Anatomie, Physiologie und Pathologie
8. Durchführen von Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin
12. Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation 9. Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
13. Organisieren der Praxisabläufe einschl. Textverarbeitung
14. Durchführen des Abrechnungswesens
15. Durchführen von Verwaltungsarbeiten
16. Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung
5. Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
6. Verwaltung und Abrechnung
7. Information und Dokumentation

Ansprechpartner

Ulrike Messerig
Tel.: 04551/8813 - 135
Fax: 04551/8813 - 234
E-Mail: med.fachberufe@aeksh.org
Silva Lehmann
Tel.: 04551/8813 - 135
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