Abrechnung privatärztlicher Leistungen (GOÄ, IGeL)
Amtliche Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte – kurz GOÄ.
Gemäß GOÄ werden so z. B. auch die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet. Dies sind Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich versicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können. Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, weil sie über das vom Gesetzgeber festgelegte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinausgehen.
Sollten Sie konkrete Fragen haben zu einer Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), so können Sie sich an die Rechtsabteilung der Ärztekammer wenden.
Für die Überprüfung ist es wichtig, dass Sie die jeweilige Rechnung vorlegen und konkret mitteilen, welche Leistungen oder Abrechnungsziffern Sie beanstanden.




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