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Weiterbildungsordnungen (WBO)

  1. neu: Weiterbildungsordnung (PDF) vom 25. Mai 2011
     
  2. Weiterbildungsordnung vom 15. Juni 2005
  3.  Weiterbildungsordnung vom 16. Oktober 1996


Welche Weiterbildungsordnung trifft in welchem Fall zu?

Die Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 ist am 16. Juni 2011 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt immer die Weiterbildungsordnung in der letzten Fassung.

Ärzte, die mit ihrer Weiterbildung in einem Fachgebiet oder einem Schwerpunkt (z. B. Unfallchirurgie) vor dem 30.08.2005 begonnen haben, können diese noch längstens bis zum 29.08.2012 nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 16.10.1996 abschließen. Gleiches gilt für die Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse.

Ärzte, die ihre Weiterbildung vor dem 04.03.2008 im Gebiet Allgemeinmedizin oder Innere Medizin und einem dazugehörigen Schwerpunkt begonnen haben, können diese Weiterbildung noch längstens bis zum 31.12.2015 nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 16.10.1996 abschließen.

Der mit Satzungsänderung am 04.03.2008 neu eingeführte Weiterbildungsgang zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin gilt für alle Ärzte, die mit der betriebsmedizinischen Weiterbildung erst nach diesem Datum angefangen haben. Für alle, die vorher begonnen haben, und die Weiterbildung noch nach den alten Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 16.10.1996 beenden wollen, läuft diese Frist bis zum 29.08.2012.

Ansprechpartner

Manuela Brammer
Tel.: 04551/803 - 143
Fax: 04551/803 - 222
E-Mail: weiterbildung@aeksh.org
Swetlana Befus
Tel.: 04551/803 - 130
Ute Göller
Tel.: 04551/803 - 319
Antje Gosch
Tel.: 04551/803 - 196
Tina Rohlf
Tel.: 04551/803 - 199
Jasmin Tüxen
Tel.: 04551/803 - 129