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Merkblatt

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, lesen Sie bitte folgende Informationen!

Anmeldung zur Prüfung für eine Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung

Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen gemäß Weiterbildungsordnung erfüllt sind. (6 Wochen vor Ablauf der Mindestweiterbildungszeit wird eine Antragstellung akzeptiert.)

Was ist zu tun?

  1. Den Antrag auf Anerkennung ... vollständig (Vorder- und Rückseite) ausfüllen und unterschreiben.
  2. Sämtliche Zeugnisse und Nachweise, die für das jeweilige Gebiet, den Schwerpunkt oder die Zusatzbezeichnung relevant sind, als beglaubigte Kopien* (zum Verbleib bei der Ärztekammer) beifügen. Beglaubigungen durch „Dienstsiegelführende Stellen“ und Krankenhausverwaltungen werden akzeptiert.
  3. Dokumentation der Weiterbildung durch Logbuch oder Ausführungsbestimmungen im Original beifügen.
  4. Eignungsvermerk des entsprechenden Weiterbildungsbefugten nicht vergessen (üblicherweise im letzten Weiterbildungszeugnis).
  5. Alle Unterlagen sind bei der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, einzureichen (per Post oder persönlich).
  6. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (04551 / 803-199 oder -196)

Folgende Hinweise für Sie:

  • Die Prüfungen finden immer Mittwoch nachmittags (15:00-20:00 Uhr) statt.
  • Der Zeitraum von Antragsstellung bis Prüfungstermin beträgt zurzeit ca. 2-3 Monate.

*) Die Rückgabe von eingereichten Originalunterlagen kann nicht garantiert werden.

Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Ihre Weiterbildungsabteilung
der Ärztekammer Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Manuela Brammer
Tel.: 04551/803 - 143
Fax: 04551/803 - 222
E-Mail: weiterbildung@aeksh.org
Swetlana Befus
Tel.: 04551/803 - 130
Antje Gosch
Tel.: 04551/803 - 196
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