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Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Diese Fachkunde wird von allen Ärzten benötigt, die selbständig eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Röntgenverordnung 1. Juli 2002.
Am 1. März 2006 ist die neue Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12. 2005 in Kraft getreten. Diese Richtlinie gilt für alle Ärzte, die am 1. März 2006 mit dem Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (RöV) beginnen. Alle diejenigen, die bereits vor dem 1. März 2006 mit dem Erwerb der Fachkunde begonnen haben (Teilnahme am Einführungskurs), können die Fachkunde nach den alten Richtlinien erwerben

Nach der RÖV vom 1.7.2002 besteht die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde:
Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Dieses geschieht durch Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen.

  • Erwerb der Fachkunde vor 1973: Aktualisierung bis 30.06.2004
  • Erwerb der Fachkunde zwischen 1973 u. 1987: Aktualisierung bis 30.06.2005
  • Erwerb der Fachkunde ab dem 1.1.1988 - 30.6.2002: Aktualisierung bis 30.06.2007
  • Erwerb der Fachkunde ab dem 1.7.2002: Aktualisierung alle 5 Jahre

Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte, die VOR dem 1.3.2006 an dem 8-stündigen Einführungskurs teilgenommen haben

Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte, die NACH dem 1.3.2006 an dem 8-stündigen Einführungskurs teilgenommen haben
 

Ansprechpartner

Viola Skibbe
Tel.: 04551 / 803 - 142
Fax: 04551 / 803 - 231
E-Mail: Viola.Skibbe@aeksh.org
Manja Hückstedt
Tel.: 04551 / 803 - 212
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