Externe Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung nach § 137 des SGB V
Die Beteiligung an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 SGB V sind für die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung ist das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium für die externe vergleichende Qualitätssicherung in den Krankenhäusern und koordiniert diese. Dies wirkt sich auf die Qualitätssicherung auf Landesebene und die Arbeit der von der Ärztekammer Schleswig-Holstein besetzten und betreuten Fachausschüsse aus. Das Bundeskuratorium setzt zur inhaltlichen Betreuung der Qualitätssicherungsmaßnahmen Fachgruppen ein, die aus Experten der jeweiligen medizinischen Fachgebiete bestehen.
Die externen Qualitätssicherungsmaßnahmen werden seit Januar 2001 durch den Folgevertrag über die Verfahrensgrundsätze für die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung geregelt, wobei die Ärztekammer neben der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassenverbänden als gleichwertiger Vertragspartner fungiert.
Aufgaben der Fachausschüsse der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
Zukünftig werden die Fachausschüsse anhand von Checklisten mit konkreten Aufgabenstellungen tätig und sind verpflichtet, sich an einem strukturierten Dialog zu beteiligen. Die Fachausschüsse erhalten die Daten von der Projektgeschäftstelle, die bei der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein angesiedelt ist und für die Erfassung, Bearbeitung und Weiterleitung der Daten an die BQS (Bundesprojektgeschäftsstelle Qualitätssicherung) zuständig ist. Die von Bundesebene festgelegte Standardauswertung (Basisauswertung und Krankenhausvergleiche) dient den Fachausschüssen als Beratungsgrundlage. An Hand des von der Fachgruppe Bund festgelegten Referenzbereiches bzw. des Landesdurchschnitts Schleswig-Holsteins werden Kliniken angeschrieben, die von diesen Werten abweichen und um Stellungnahme gebeten. Sind die Stellungnahmen plausibel sind keine weiteren Rückfragen in den Kliniken erforderlich. Das Ergebnis der Stellungnahmen wird an die BQS in Form eines strukturierten Dialoges weitergeleitet. Ebenfalls dient der strukturierte Dialog dazu, Empfehlungen oder Änderungswünsche an die BQS weiterzuleiten (z.B. Reduzierung der Qualitätsmerkmalen, wenn diese nach Ansicht der Fachausschüsse nicht zu einem Qualitätsziel erhoben werden sollen).
Für den Bereich der Externen Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung (nach § 137 des SGB V) gibt es bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein 11 Fachausschüsse sowie einen übergeordneten Lenkungsausschuss.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses und der einzelnen Fachausschüsse finden sie hier




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