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BuS-Betreuung

Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in seinem Unternehmen sicher zu stellen.

Seit 2005 wurde die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in der BGV A2 neu geregelt. Die BGV A2 wurde erlassen, um insbesondere in kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) eine Flexibilisierung der Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu ermöglichen.

Zum Anfang des Jahres 2011 hat die neue DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst. Sie regelt – wie bisher die BGV A2 – die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen. Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern änderten sich dadurch zum 01.01.2011 die Betreuungsregeln.

Der Unternehmer kann weiterhin, abhängig von der Beschäftigtenzahl, zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen. Informationen hierzu können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eingesehen werden (Link nebenstehend).

Eins dieser Betreuungsmodelle, die Alternativbetreuung, wird jetzt über die Ärztekammer Schleswig-Holstein mit Unterstützung einer Fachkundigen Stelle und nach einer 3-jährigen erfolgreichen Modellphase allen Praxisinhabern angeboten.

Die Alternativbetreuung kann gewählt werden, wenn Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Arztpraxis gern selbst in die Hand nehmen. Sie gründet auf den Sachverstand des Praxisinhabers. Über Schulungsveranstaltungen wird vorrangig die Eigenverantwortlichkeit des Praxisinhabers für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter hergestellt.

Weitere Informationen:

Liste von Gesetzen und Verordnungen, die auslagepflichtig oder nützlich für die Arztpraxis sind: Rechtsvorschriften für die Arztpraxis

Artikel aus dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt: