Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen
Zu den Aufgaben der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen gehört es, die Qualität der Röntgenaufnahmen in regelmäßigen Abständen zu sichern. Diese Aufgaben ergeben sich aus dem § 17a Abs. 1 - 5 der Röntgenverordnung (RöV) und einer hierzu auf Landesebene zwischen dem Sozialministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein geschlossenen Vereinbarung sowie der in diesem Zusammenhang geltenden Richtlinien. Grundlage für die Beurteilung der Qualität der Röntgenuntersuchungen und Computertomographien sind die Leitlinien der Bundesärtzekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der Computertomographie .
Die Ärztliche Stelle fordert die Ergebnisse der Abnahmeprüfung und der Konstanzprüfung sowie Röntgenaufnahmen mit Befunden und allen variablen Aufnahmedaten nach § 28 der Röntgenverordnung (RöV) an und macht bei Bedarf Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition.
Mitglieder:
- Dr. med. Wolfram Höche, Lübeck (Vorsitz)
- Dr. med. Kamel Moubayed, Flensburg
- Dr. med. Norbert Marienhoff, Ratzeburg
- Kai-Hinrich Olms, Bad Schwartau
Stellvertretende Mitglieder:
- Dr. med. Walter Müller, Fahrdorf
- Dr. med. Mark-Michael Barbey, Ratzeburg
- Dr. med. Christoph Hardung, Kiel
- Dr. med. Ulrike Kändler, Reinbek




Zum Seitenanfang
