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Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin

Die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin hat die Aufgabe, den nuklearmedizinisch tätigen Kliniken Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition zu machen und die Qualität dieser Untersuchungen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu sichern. Diese Aufgaben ergeben sich aus dem § 83 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und einer hierzu auf Landesebene zwischen dem Sozialministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein geschlossenen Vereinbarung.

Neben den Überprüfungen der Konstanzprüfungen der nuklearmedizinischen Geräte (allgemeine Unterlagen wie zum Beispiel Umgangsgenehmigung, Betriebsbuch, etc. sowie Konstanzprüfungen und Zustandprüfungen der nuklearmedizinischen Geräte) werden patientenbezogene Unterlagen (Untersuchungen und Behandlungen mit offenen radioaktiven Stoffen) angefordert und überprüft.

Mitglieder:

  • Dr. med. Susanne Pilgrim, Lübeck (Vorsitz)
  • Dipl.-Phys. Petra Dennert, Kiel
  • Dr. med. Wolfram Höche, Lübeck

Stellvertretende Mitglieder:

  • Prod. Dr. med. Holger Schirrmeister, Heide
  • Dipl.-Phys. Edda Schulz, Lübeck
  • Klaus Walter, Lübeck
     

 

Ansprechpartner

Cornelia Ubert
Tel.: 04551/803 - 324
Fax: 04551/803 - 231
E-Mail: aerztliche-stelle@aeksh.org
Gabriele Kautz-Clasen
Tel.: 04551/803 - 126