Neu in der Kammer?
Sie sind neu in der Kammer?
Erster Ansprechpartner für Sie ist das Ärzteverzeichnis. Sie finden uns im Hauptgebäude der Ärztekammer (Bismarckallee 8 - 12 , Bad Segeberg), im Erdgeschoss gleich links neben der Eingangstür. Sie erreichen uns zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo - Do 8 - 16 Uhr und Fr 8 - 12 Uhr).
Bei der Anmeldung werden Sie im Ärzteverzeichnis individuell beraten. Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie mit:
- Approbationsurkunde oder widerrufliche Erlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung
- Promotionsurkunde
- Urkunden über die Anerkennung einer Facharztbezeichnung, eines Schwerpunktes oder einer Zusatzweiterbildung
- Urkunden über die Anerkennung eines Fachkundenachweises oder einer fakultativen Weiterbildung
- Urkunde über das Führen eines besonderen Titels oder einer besonderen Amtsbezeichnung
Sie können sich auch jederzeit schriftlich anmelden. Bitte schicken Sie uns die oben genannten Unterlagen dann als beglaubigte Kopien auf dem Postweg zu.
Waren Sie bereits Mitglied einer anderen Ärztekammer? Teilen Sie uns bitte mit bei welcher, dann bekommen wir die Unterlagen von dort übermittelt.
Bitte rufen Sie uns auch gerne an, damit wir schon telefonisch im Vorweg klären können, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, bzw. welche Daten für die Aktenanforderung erforderlich sind.
Anmeldung / Änderung der Daten / Ausstellung eines Arztausweises
Auf der Grundlage von § 8 Heilberufekammergesetz ist jede Ärztin und jeder Arzt in Schleswig-Holstein verpflichtet, sich bei der Ärztekammer anzumelden. Die Ärztekammer führt ein so genanntes Ärzteverzeichnis, in dem Daten der Kammermitglieder registriert und gespeichert werden, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Art der Berufstätigkeit, abgeschlossene Weiterbildung, etc. Immer wenn sich zu diesen Daten etwas ändert (wenn Sie umziehen, promovieren, den Arbeitgeber wechseln, etc.), bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.
Im Ärzteverzeichnis können Sie auch Ihren Arztausweis anfordern.
Mitgliedsbeitrag
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein finanziert ihren Haushalt zum großen Teil über Mitgliedsbeiträge, für einen Teil der Aufgaben werden Gebühren erhoben oder Projekte über Drittmittel finanziert.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist abhängig von den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr des Beitragsjahres, also z. B. des Jahres 2007 für das Beitragsjahr 2009.
Informationen über die Kammer
Ab der Anmeldung bei der Ärztekammer erhalten Sie kostenlos das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt (monatlich) und das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich), das von der Bundesärztekammer herausgegeben wird. Damit bleiben Sie berufspolitisch auf dem Laufenden und erhalten wichtige Informationen für Ihre Fort- und Weiterbildung.
Rente/Versorgungseinrichtung
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterhält seit 1964 die Versorgungseinrichtung. Als Einrichtung des öffentlichen Rechts sichert sie die Alters- Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für ihre Mitglieder, die selbstständigen und angestellt tätigen Ärzte des Landes Schleswig-Holstein. Mitglieder sind insofern alle Ärzte mit dem Tage ihrer Approbation, die im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder, ohne ihren Beruf auszuüben, ihren Wohnsitz haben.
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