Kammerbeitrag
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein finanziert ihren Haushalt zum großen Teil über Mitgliedsbeiträge, für einen Teil der Aufgaben werden Gebühren erhoben oder Projekte über Drittmittel finanziert.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist abhängig von den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr des Beitragsjahres, also z. B. des Jahres 2010 für das Beitragsjahr 2012. Bei späterem Berufseinstieg sind die Einkünfte des ersten Jahres der Tätigkeit anzugeben.
Unsere Beitragsabteilung sendet Ihnen jedes Jahr eine so genannte "Einstufungserklärung" als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Kammerbeitrages zu, die Sie bitte ausgefüllt mit den erforderlichen Belegen an uns zurücksenden.
Ausführliche Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt rechts im "Download-Bereich".
Service-Rufnummer "Kammerbeitrag":
Tel. 04551 803 555
Montag - Freitag, 08:00-13:00 Uhr
Weiterführende Informationen:
- Hier gelangen Sie zur Beitragssatzung 2012
- Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht 2010




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