Richtlinien für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat Richtlinien für Veranstalter von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen in Schleswig-Holstein erlassen:
Die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte in Deutschland ist bei Nichterfüllung mit Sanktionen bedroht. Neue Regelungen sollen eine größtmögliche Verfahrenssicherheit bieten. Entsprechende Bestimmungen und Richtlinien sind sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene kontinuierlich in Weiterentwicklung. Entsprechende Aktualisierungen dieser Richtlinien sind vorgesehen. Am 15. September 2004 ist nach Beschluss der Kammerversammlung ein Fortbildungsstatut für Ärzte in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Grundlage ist die seit 01. Januar 2004 bestehende Fortbildungsverpflichtung gemäß den sozialgesetzlichen Bestimmungen (§ 95 d und §137 SGB V) und der auf dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen gefassten Beschlüsse zur Fortbildungssatzung. Die Kriterien ärztlicher Fortbildung orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie den Anforderungen gemäß § 9 Satz 2 des Fortbildungsstatuts. Damit ist der rechtliche Rahmen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und die Vergabe von Fortbildungspunkten sowie das Verfahren für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Schleswig-Holstein neu geregelt.
Die neuen Richtlinien finden Sie im Download-Bereicht (rechte Spalte).




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