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Richtlinien für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat Richtlinien für Veranstalter von ärztlichen Fortbildungsveranstaltun­gen in Schleswig-Holstein erlassen:

Die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte in Deutschland ist bei Nichterfüllung mit Sanktionen bedroht. Neue Regelungen sollen eine größtmögliche Verfahrenssicherheit bieten. Entsprechende Bestimmungen und Richtlinien sind sowohl auf Landes- als auch auf Bundes­ebene kontinuierlich in Weiterentwicklung. Entsprechende Aktualisierungen dieser Richtlinien sind vorgesehen. Am 15. September 2004 ist nach Beschluss der Kammerversammlung ein Fortbildungsstatut für Ärzte in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Grundlage ist die seit 01. Januar 2004 bestehende Fortbildungsverpflichtung gemäß den sozialgesetzlichen Bestimmungen (§ 95 d und §137 SGB V) und der auf dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen gefassten Be­schlüsse zur Fortbildungssatzung. Die Kriterien ärztlicher Fortbildung orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie den Anforderungen gemäß § 9 Satz 2 des Fortbildungsstatuts. Damit ist der rechtliche Rahmen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und die Vergabe von Fortbildungspunkten sowie das Verfahren für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Schleswig-Holstein neu geregelt.

Die neuen Richtlinien finden Sie im Download-Bereicht (rechte Spalte).

 

Ansprechpartner

Marlies Doose-Heidborn
Tel.: 04551/803 - 204
Fax: 04551/803 - 208
E-Mail: fortbildung@aeksh.org
Juliane Hohenberg
Tel.: 04551/803 - 218
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