Rechtsvorschriften für die Arztpraxis
Vertragsärzte sehen sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen auf allen Ebenen ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert. Sie sind einerseits Vertragsarzt, aber auch Arbeitgeber. Daher unterliegen auch Arztpraxen der Zuständigkeit der Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LAG), die für die Überwachung und Einhaltung einschlägiger Schutzvorschriften verantwortlich sind.
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehört auch die Vorhaltung von bestimmten in der Praxis auszulegenden Gesetzen. Um Sie hier zu unterstützen, hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein im Folgenden eine Liste von Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt, die entweder auslagepflichtig sind oder aber darüber hinaus für Sie als Vertragsarzt nützlich sein könnten. Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, können Sie die vollständigen Texte aus der nachfolgenden Tabelle von der Homepage der Ärztekammer downloaden oder ausdrucken oder auch als Datei auf dem Praxis-Intranet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Entscheidend ist, dass der Zugang dazu für alle frei ist.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Seite www.juris.de
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Gesetz zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten. Gesetz zum Schutz der Sonn- u. Feiertage.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
„Antidiskriminierungsgesetz“, Gesetz zur Verhinderung / Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend.
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter. Seit dem 15.04.1997 wird das Mutterschutzgesetz ergänzt durch die Mutterschutzrichtlinienverordnung.
Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV)
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.
Leistungen bei Schwangerschaft u. Mutterschaft sind enthalten im
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Vierter Abschnitt
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten bei Schwangerschaft / Mutterschaft Leistungen nach der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, z. B.: Ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- u. Heilmitteln, Stationäre Entbindung, Häusliche Pflege, Haushaltshilfe.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, löste das Erziehungsgeldgesetz (BerzGG) ab.
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Verordnung über das Errichten, Betreiben und die Anwendung von Medizinprodukten.
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung.
Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.
Unfallverhütungsvorschrift Gesundheitsdienst (BGVC8) (PDF)
Unfallverhütungsvorschrift für Unternehmen, in denen Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, für Unternehmen, in denen Körpergewebe u. -flüssigkeiten von Menschen u. Tieren untersucht werden, für Unternehmen, die mit Krankheitserregern, infektiösen Gegenständen oder Stoffen arbeiten, für Unternehmen, in denen Tiere veterinärmedizinisch untersucht oder behandelt werden.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Umsetzung der EWGRL 128/83 Umsetzung der EWGRL 146/85 Umsetzung der EGRL 22/2004 Beachtung der EGRL 34/98
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung.
Unterstützt hat uns bei dieser Zusammenstellung die BGW.
Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über das berufsgenossenschaftliche Regelwerk. Diesen Links können Sie auf einem internetfähigen Rechner folgen. Sie enthalten zunächst einen Informationsbeitrag mit dem Wichtigsten in Kürze. Folgen Sie den Links weiter, können Sie entweder Texte downloaden oder die Printversion bei der BGW bestellen.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
- BGV A1

- DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift

- Informationen zur DGUV Vorschrift 2

- BGR 250/TRBA 250

- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerke (BGVR-Verzeichnis)

Angebote, Service und Leistungen der BGW
- BGW kompakt - Angebote, Informationen, Leistungen für Unternehmer in der Humanmedizin

- Gefährdungsbeurteilung

Kataloge und Verzeichnisse der BGW
- Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

- TRBA 500

- TRGS 400

Der folgende Informationstext ist der Homepage der BGW entnommen:
Tipps der BGW zum Brancheneinstieg
Die BGW versichert ein breites Spektrum sehr verschiedener Branchen. Daher ist das Informationsbedürfnis der Nutzer unterschiedlich. Mit dem Branchenportal bemühen wir uns darum, die auf bgw-online bereitgehaltenen Informationen entsprechend aufzubereiten. Wir möchten dabei helfen, die Informationen Ihrer Branche noch zielgerichteter aufzufinden.
Die BGW hat - rechts oben - den "Direkteinstieg Branche" geschaffen. Wählen Sie einfach die Branche Humanmedizin aus. Im Anschluss werden nur noch die Dokumente und Navigationspunkte angezeigt, die für Ihre Branche von besonderem Interesse sind. Natürlich können Sie auch weiterhin "ungefiltert" in unserem Internetauftritt recherchieren, umherklicken und sich informieren: verzichten Sie einfach auf die Branchenauswahl - oder wenn schon geschehen, einfach zurück zu "keine Branche".
Humanmedizin - Angebote, Informationen und Leistungen der BGW
Die BGW ist der kompetente und leistungsfähige Partner für Arztpraxen, Laboratorien und Forschungsgemeinschaften in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit für die Beschäftigten.
Die BGW möchte, dass alle im niedergelassenen Bereich tätigen Frauen und Männer bei ihrer Arbeit gesund bleiben. Sie möchte dazu beitragen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, Arbeitsunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Und wenn dennoch etwas passiert, setzt sie alles daran, dass der Beschäftigte optimal behandelt und nach Möglichkeit wieder ins Berufsleben integriert wird. Für diesen umfassenden Schutz hält die BGW ein breit gefächertes Angebot an Service und Leistungen bereit:
- Gesetzliche Versicherung
gegen die Risikeb von Gesundheitsschäden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Freiwillige Versicherung
: Als sebstständiger Mediziner können Sie sich zu guten Konditionen umfassend gegen die Folgen von ARbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten absichern - Prävention
: vielfältige Angebote zur Kooperation im vorbeugenden Arbeitsschutz - Rehabilitation
: wirksame Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit für den Arbeitnehmer - und auch den Arbeitgeber
Nützlich für den Berufsalltag:
- Für Unternehmer: Alles zum Thema Beiträge
und Alles zum Thema Versicherung
- Außerdem als praktischer Service für den Berufsalltag: Wichtige und häufig benötigte Formulare

- Auswahl des Medienangebots
der BGW: informative Schriften, Plakate, Vorschriften - Die BGW bietet eine breite Palette an Grund- und Aufbauseminare

- Information und Hilfe rund um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Kleinbetriebe – die BuS-Betreuung (BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
) - Hauptsache Hautschutz: Angebote zur Reduzierung von Hautkrankheiten
für Beschäftigte, Unternehmer, Lehrkräfte, Betriebsärzte und Dermatologen - schu.ber.z – Schulungs- und Beratungszentrum der BGW
. Hier finden Sie Ansprechpartner für Ihre Gesundheit im Beruf. - Suchen und Finden, Fragen und Antworten: Nutzen Sie auch die Suchhilfen der BGW für Themen und Medien in der Rubrik "Erweiterte Suche"

(Quelle: BGW-online)




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