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Rechtsvorschriften für die Arztpraxis

 (Letzte Änderung auf dieser Seite: im Januar 2010)

 

Vertragsärzte sehen sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen auf allen Ebenen ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert. Sie sind einerseits Vertragsarzt, aber auch Arbeitgeber. Daher unterliegen auch Arztpraxen der Zuständigkeit der Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LAG), die für die Überwachung und Einhaltung einschlägiger Schutzvorschriften verantwortlich sind.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehört auch die Vorhaltung von bestimmten in der Praxis auszulegenden Gesetzen. Um Sie hier zu unterstützen, hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein im Folgenden eine Liste von Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt, die entweder auslagepflichtig sind oder aber darüber hinaus für Sie als Vertragsarzt nützlich sein könnten. Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, können Sie die vollständigen Texte aus der nachfolgenden Tabelle von der Homepage der Ärztekammer downloaden oder ausdrucken oder auch als Datei auf dem Praxis-Intranet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Entscheidend ist, dass der Zugang dazu für alle frei ist.

Bitte beachten Sie dabei das in der Übersicht vermerkte letzte Änderungsdatum. Möglicherweise hat der Gesetzgeber hier zwischenzeitlich Änderungen beschlossen. Wollen Sie dies kontrollieren, so empfehlen wir die Seite www.juris.deExterner Link.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (PDF)
vom: 6.6.1994 BGB I, I, S. 1170, 1171
Fassung vom: Zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes v. 15.07.2009 BGB I, 1870 (Nr. 42) Noch nicht berücksichtigt!
Erläuterung: Gesetz zur Gewährleistung von Si­cherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung und zur Ver­besserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten. Gesetz zum Schutz der Sonn- u. Feiertage
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (PDF)
vom: 14.08.2006 BGB I, I, S. 1897
Fassung vom: 14.08.2006 BGB I, I, S. 1897
Erläuterung: „Antidiskriminierungsgesetz“, Gesetz zur Verhinderung / Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Welt­anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (PDF)
vom: 12.04.1976 BGB I, I, S. 965
Fassung vom: Zuletzt geändert durch Art. 3, Abs. 2 des Gesetzes vom 31.10.2008, BGB I, I, S. 2149
Erläuterung: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Ju­gend
Mutterschutzgesetz (MuSchG) (PDF)
vom: 24.01.1952
Fassung vom: In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002, BGB I, I, S. 2318, zuletzt geändert durch Art. 2, Abs. 10 des Gesetzes vom 05.12.2006, BGB I, I, S. 2748
Erläuterung: Gesetz zum Schutz der erwerbstäti­gen Mütter. Seit dem 15.04.1997 wird das Mutterschutzgesetz ergänzt durch die Mutterschutzrichtlinienverordnung

 

Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) (PDF)
vom: 15.04.1997, BGB I, I, S. 782
Fassung vom: Zuletzt geändert durch Art. 440 der Verordnung vom 31.10.2006, BGB I, S. 2407
Erläuterung: Verordnung zur Umsetzung der Richt­linie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschut­zes von schwangeren Arbeitnehmerin­nen, Wöchnerinnen und stillenden Ar­beitnehmerinnen am Arbeitsplatz
Leistungen bei Schwangerschaft u. Mutterschaft (Nach § 15 MuSchG, Abschnitt 4) (PDF)
vom: auf Grundlage der Reichs­versicherungsord­nung
Fassung vom: In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002, BGB I, I, S. 2318, zuletzt geändert durch Art. 2, Abs. 10 des Gesetzes vom 05.12.2006, BGB I, Abschnitt 4 (Leistungen)
Erläuterung: Frauen, die in der gesetzlichen Kran­kenversicherung versichert sind, er­halten bei Schwangerschaft / Mutter­schaft Leistungen nach der Reichsver­sicherungsordnung oder des Geset­zes über die Krankenversicherung der Landwir­te, z. B.: Ärztliche Betreuung, Hebam­menhilfe, Versorgung mit Arz­nei-, Ver­band- u. Heilmitteln, Statio­näre Ent­bindung, Häusliche Pflege, Haushalts­hilfe
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (PDF)
vom: 05.12.2006, BGB I, I, S. 2748
Fassung vom: Geändert durch Art. 10 des Geset­zes vom 28.02.2009 (BGB I, I, S. 634)
Erläuterung Gesetz zum Elterngeld und zur Eltern­zeit, löste das Erziehungsgeldgesetz (BerzGG) ab
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) (PDF)
vom: 21.08.2002, BGB I, I, S. 3396
Fassung vom: Geändert durch Artikel 386 vom 31.10.2006, BGB I, I, S. 2407
Erläuterung: Verordnung über das Errichten, Betrei­ben und die Anwendung von Medizinpro­dukten
Verordnung über den Schutz vor Schä­den durch Röntgenstrahlung (Röntgenverordnung - RöV) (PDF)
vom: 08.01.1987
Fassung vom: Neu gefasst durch Bekanntmachung vom 30.04.2003, BGB I, I, S. 604
Erläuterung: Verordnung über den Schutz vor Schä­den durch Röntgenstrahlung
Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA) (PDF)
vom: 07.06.2002
Fassung vom: Gemäß Beschlussfassung zu TOP 12 bei der 58. Umweltministerkonfe­renz
Erläuterung: Richtlinie der Länderarbeitsgemein­schaft Abfall (LAGA) über die ord­nungsgemäße Entsorgung von Abfäl­len aus Einrichtungen des Gesund­heitsdienstes
Unfallverhütungsvorschrift Gesundheitsdienst (BGVC8) (PDF)
vom: 01.10.1982
Fassung vom: In der Fassung vom 01.01.1997
Erläuterung: Unfallverhütungsvorschrift für Unternehmen, in denen Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, für Unternehmen, in denen Körpergewebe u. -flüssigkeiten von Menschen u. Tieren untersucht werden, für Unternehmen, die mit Krankheitserregern, infektiösen Gegenständen oder Stoffen arbeiten, für Unternehmen, in denen Tiere veterinärmedizinisch untersucht oder behandelt werden
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) (PDF)
vom: 16.10.1990, BGB I, I, S. 2221
Fassung vom: In der Fassung vom 16.10.1990
Erläuterung: Verordnung über die ärztlichen Unter­suchungen nach dem Jugendarbeits­schutzgesetz
Eichordnung (EO1988) (PDF)
vom: 12.08.1988, BGB I, I, S. 1657
Fassung vom: Zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.02.2007, BGB I, I, S. 70 Än­derung durch Art. 3, Abschn. 2 § 14 G v. 13.12.2007, I, S. 2930
Erläuterung: Umsetzung der EWGRL 128/83 Umsetzung der EWGRL 146/85 Umsetzung der EGRL 22/2004 Beachtung der EGRL 34/98
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (PDF)
vom: 20.07.2001, BGB I, I, S. 1714
Fassung vom: Zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.08.08, BGB I, I, S. 1793
Erläuterung: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung

 

Sollten Sie in den hier angeführten Tabellen Änderungsbedarf entdecken, sind wir für Hinweise dankbar. Bitte senden Sie eine E-Mail an: mirja.wendelken@aeksh.org.

Unterstützt hat uns bei dieser Zusammenstellung die BGW. Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über das berufsgenossenschaftliche Regelwerk. Diesen Links können Sie auf einem internetfähigen Rechner folgen. Sie enthalten zunächst einen Informationsbeitrag mit dem Wichtigsten in Kürze. Folgen Sie den Links weiter, können Sie entweder Texte downloaden oder die Printversion bei der BGW bestellen.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln

Angebote, Service und Leistungen der BGW

Kataloge und Verzeichnisse der BGW

 
Der folgende Informationstext ist der Homepage der BGW entnommen:

Tipps der BGW zum Brancheneinstieg

Die BGW versichert ein breites Spektrum sehr verschiedener Branchen. Daher ist das Informationsbedürfnis der Nutzer unterschiedlich. Mit dem Branchenportal bemühen wir uns darum, die auf bgw-online bereitgehaltenen Informationen entsprechend aufzubereiten. Wir möchten dabei helfen, die Informationen Ihrer Branche noch zielgerichteter aufzufinden.
Die BGW hat - rechts oben - den "Direkteinstieg Branche" geschaffen. Wählen Sie einfach die Branche Humanmedizin aus. Im Anschluss werden nur noch die Dokumente und Navigationspunkte angezeigt, die für Ihre Branche von besonderem Interesse sind. Natürlich können Sie auch weiterhin "ungefiltert" in unserem Internetauftritt recherchieren, umherklicken und sich informieren: verzichten Sie einfach auf die Branchenauswahl - oder wenn schon geschehen, einfach zurück zu "keine Branche".

Humanmedizin - Angebote, Informationen und Leistungen der BGW

Die BGW ist der kompetente und leistungsfähige Partner für Arztpraxen, Laboratorien und Forschungsgemeinschaften in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit für die Beschäftigten.

Die BGW möchte, dass alle im niedergelassenen Bereich tätigen Frauen und Männer bei ihrer Arbeit gesund bleiben. Sie möchte dazu beitragen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, Arbeitsunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Und wenn dennoch etwas passiert, setzt sie alles daran, dass der Beschäftigte optimal behandelt und nach Möglichkeit wieder ins Berufsleben integriert wird. Für diesen umfassenden Schutz hält die BGW ein breit gefächertes Angebot an Service und Leistungen bereit:

  • Gesetzliche VersicherungExterner Link gegen die Risikeb von Gesundheitsschäden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Freiwillige VersicherungExterner Link: Als sebstständiger Mediziner können Sie sich zu guten Konditionen umfassend gegen die Folgen von ARbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten absichern
  • PräventionExterner Link: vielfältige Angebote zur Kooperation im vorbeugenden Arbeitsschutz
  • RehabilitationExterner Link: wirksame Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit für den Arbeitnehmer - und auch den Arbeitgeber


Nützlich für den Berufsalltag:

 

(Quelle: BGW-online)

 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (PDF)