Gesamtübersicht nach der aktuellen Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein ab 01.01.2010
I. Allgemeine Gebühren und Auslagen
- Mahngebühren: 10,00 € bis 25,00 €
- Aufbewahrung von Arztunterlagen
- pro Patientendokumentation: 1,00 €
- pro Arztpraxis höchstens: 2.500,00 €
- Zweitschrift einer Urkunde: 15,00 €
- Kopie je Seite: 0,30 €
II. Gebühren für die Durchführung der Ausbildung und der Prüfungen für Medizinische Fachangestellte und Operationstechnische Angestellte
- Lehrgangsteilnahme überbetriebliche Ausbildung je Woche: 210,00 €
- Lehrgangsteilnahme erweiterte überbetriebliche Ausbildung 3 Tage: 100,00 €
- Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfungen gemäß § 37 ff. Berufsbildungsgesetz für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte: 175,00 €
- Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfung gemäß § 37 ff. Berufsbildungsgesetz für Operationstech. Angest.: 375,00 €
- Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfung für Aufstiegsfortbildungen gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz für
- Betriebswirte für Management im Gesundheitswesen: 300,00 €
- Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung: 210,00 €
III. Gebühren für die Tätigkeit der Ethik-Kommission
- Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG bei monozentrischer Studie oder Federführung: 2.500,00 € bis 3.750,00 €
- Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG als beteiligte Ethikkommission: 350,00 € bis 700,00 €
- Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen, insbesondere nach MPG, § 15 BO: 1.050,00 € bis 2.000,00 €
- Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen insbesondere nach MPG oder § 15 BO bei vorliegendem Erstvotum einer nach Landesrecht gebildeten zuständigen Ethikkommission (zweitberatend): 350,00 € bis 700,00 €
- Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen nach dem AMG
§ 10 GCP-V: 100,00 € bis 900,00 € - Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen in anderen
Verfahren: 100,00 € bis 650,00 € - Bearbeitung von Zwischenfallsmeldungen (SUSARS/SAES): 10,00 €
- Bearbeitung sonstiger Mitteilungen nach § 13 GCP-V: 50,00 € bis 400,00 €
- Aktualisierte Investigator's Brochure je nach Bedarfsaufwand: 50,00 € bis 300,00 €
IV. Gebühren für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Gebühren für die Fortbildungsveranstaltungen der Ärztekammer sowie der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung und des Edmund-Christiani-Seminars der Ärztekammer: 20,00 € bis 4.000,00 €
V. Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
- Anerkennung einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung: 50% der Teilnehmergebühr, Höchstbetrag 3.000,00 €
- Anerkennung einer gebührenfreien, aber von Firmen unterstützten Veranstaltung: 100,00 €
- Mitglieder des Förderkreises Qualitätssicherung Schleswig-Holstein e. V. (FKQS) und Mitglieder der Fördergesellschaft der Akademie für Medizinische Fortbildung Schleswig-Holstein e. V.: 50,00 €
- Anerkennung einer gebührenfreien, aber von sonstigen Veranstaltern
unterstützten Veranstaltung: 25,00 bis 100,00 € - Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 10 Fortbildungsstatut: jährlich 1.200,00 €
- Selbsterfahrungsgruppen/Balintgruppen u. ä.: jährlich 25,00 €
- Anerkennung von Veranstaltungen Dritter für den Erwerb von Qualifikationen im Rahmen der Weiterbildung bzw. außerhalb der Weiterbildung: 50 % der Teilnehmergebühr
- Elektronische Meldungen pro Teilnehmerliste: 25,00 €
Bei Gebühren nach Nr. 1 und 7 kann auf Antrag in Ausnahmefällen auf die Gebühr verzichtet oder diese teilweise reduziert werden.
VI. Gebühren für die Durchführung von Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
- Prüfung (§§ 12-16 WBO): 195,00 €
- Wiederholungsprüfung (§§ 12-16 WBO): 145,00 €
- Bereitstellung eines weiteren Prüfungstermins nach der 2. Absage durch den Prüfling ohne wichtigen Grund: 75,00 €
- Jede weitere Bereitstellung: 150,00 €
VII. Gleichwertigkeitsprüfungen
- Prüfung und Wiederholungsprüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung und Defizitprüfungen: 350,00 €
VIII. Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, Fachkundenachweisen, und Bescheinigungen
- Fachkundenachweis mit Fachgespräch: 150,00 €
- Fachkundenachweis ohne Fachgespräch: 60,00 €
- Ausstellung einer Bescheinigung über eine strukturierte curriculäre Fortbildung: 30,00 €
- EU-Konformitätsbescheinigung: 30,00 €
- Facharztanerkennung ohne Prüfung: 30,00 €
IX. Gebühren für die Tätigkeit der Ärztlichen Stelle
- Prüfung pro Röntgenröhre: 195,00 €
- Nachprüfung pro Röntgenröhre: 115,00 €
X. Prüfung und Überwachung der Qualitätssicherung
Erfassung und/oder Auswertung pro Erhebungsbogen oder Datensatz: 1,00 € bis 6,00 €
XI. Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen nach § 8 Absatz 3 Transplantationsgesetz
- Mit Anhörung des Spenders/des Patienten pro Fall: 350,00 €
1.1. Zusätzlich der Kosten für ein psychologisches Gutachten - Ohne Anhörung des Spenders/des Patienten pro Fall: 275,00 €
2.1. Zusätzlich der Kosten für ein psychologisches Gutachten




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