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Gesamtübersicht nach der aktuellen Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein ab 01.01.2010

I. Allgemeine Gebühren und Auslagen

  1. Mahngebühren: 10,00 € bis 25,00 €
  2. Aufbewahrung von Arztunterlagen
    • pro Patientendokumentation: 1,00 €
    • pro Arztpraxis höchstens: 2.500,00 €
  3. Zweitschrift einer Urkunde: 15,00 €
  4. Kopie je Seite: 0,30 €

II. Gebühren für die Durchführung der Ausbildung und der Prüfungen für Medizinische Fachangestellte und Operationstechnische Angestellte

  1. Lehrgangsteilnahme überbetriebliche Ausbildung je Woche: 210,00 €
  2. Lehrgangsteilnahme erweiterte überbetriebliche Ausbildung 3 Tage: 100,00 €
  3. Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfungen gemäß § 37 ff. Berufsbildungsgesetz für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte: 175,00 €
  4. Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfung gemäß § 37 ff. Berufsbildungsgesetz für Operationstech. Angest.: 375,00 €
  5. Durchführung von Abschluss- oder Wiederholungsprüfung für Aufstiegsfortbildungen gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz für
    • Betriebswirte für Management im Gesundheitswesen: 300,00 €
    • Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung: 210,00 €

III. Gebühren für die Tätigkeit der Ethik-Kommission

  1. Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG bei  monozentrischer Studie oder Federführung: 2.500,00 € bis 3.750,00 €
  2. Antragsbearbeitung von Studienanträgen nach AMG als beteiligte Ethikkommission: 350,00 €  bis 700,00 €
  3. Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen, insbesondere nach MPG, § 15 BO: 1.050,00 € bis 2.000,00 €
  4. Antragsbearbeitung von sonstigen Studienanträgen insbesondere nach MPG oder § 15 BO bei vorliegendem Erstvotum einer nach Landesrecht gebildeten zuständigen Ethikkommission (zweitberatend): 350,00 € bis 700,00 €
  5. Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen nach dem AMG
    § 10 GCP-V: 100,00 € bis 900,00 €
  6. Antragsbearbeitung nachträglicher Änderungen in anderen
    Verfahren: 100,00 € bis 650,00 €
  7. Bearbeitung von Zwischenfallsmeldungen (SUSARS/SAES): 10,00 €
  8. Bearbeitung sonstiger Mitteilungen nach § 13 GCP-V: 50,00 € bis 400,00 €
  9. Aktualisierte Investigator's Brochure je nach Bedarfsaufwand: 50,00 € bis 300,00 €

IV. Gebühren für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Gebühren für die Fortbildungsveranstaltungen der Ärztekammer sowie der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung und des Edmund-Christiani-Seminars der Ärztekammer: 20,00 €  bis 4.000,00 €

V. Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

  1.  Anerkennung einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung: 50% der Teilnehmergebühr, Höchstbetrag 3.000,00 €
  2. Anerkennung einer gebührenfreien, aber von Firmen unterstützten Veranstaltung: 100,00 €
    1. Mitglieder des Förderkreises Qualitätssicherung Schleswig-Holstein e. V. (FKQS) und Mitglieder der Fördergesellschaft der Akademie für Medizinische Fortbildung Schleswig-Holstein e. V.: 50,00 €
  3. Anerkennung einer gebührenfreien, aber von sonstigen Veranstaltern
    unterstützten Veranstaltung: 25,00 bis 100,00 €
  4. Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 10 Fortbildungsstatut: jährlich 1.200,00 €
  5. Selbsterfahrungsgruppen/Balintgruppen u. ä.: jährlich 25,00 €
  6. Anerkennung von Veranstaltungen Dritter für den Erwerb von  Qualifikationen im Rahmen der Weiterbildung bzw. außerhalb  der Weiterbildung: 50 % der Teilnehmergebühr
  7. Elektronische Meldungen pro Teilnehmerliste: 25,00 €

Bei Gebühren nach Nr. 1 und 7 kann auf Antrag in Ausnahmefällen auf die Gebühr verzichtet oder diese teilweise reduziert werden.

VI. Gebühren für die Durchführung von Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung

  1. Prüfung (§§ 12-16 WBO): 195,00 €
  2. Wiederholungsprüfung (§§ 12-16 WBO): 145,00 €
  3. Bereitstellung eines weiteren Prüfungstermins nach der 2. Absage durch den Prüfling ohne wichtigen Grund:  75,00 €
  4. Jede weitere Bereitstellung: 150,00 €

VII. Gleichwertigkeitsprüfungen

  1. Prüfung und Wiederholungsprüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung und Defizitprüfungen: 350,00 €

VIII. Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, Fachkundenachweisen, und Bescheinigungen

  1. Fachkundenachweis mit Fachgespräch: 150,00 €
  2. Fachkundenachweis ohne Fachgespräch: 60,00 €
  3. Ausstellung einer Bescheinigung über eine strukturierte curriculäre Fortbildung: 30,00 €
  4. EU-Konformitätsbescheinigung: 30,00 €
  5. Facharztanerkennung ohne Prüfung: 30,00 €

IX. Gebühren für die Tätigkeit der Ärztlichen Stelle

  1. Prüfung pro Röntgenröhre: 195,00 €
  2. Nachprüfung pro Röntgenröhre: 115,00 €

X. Prüfung und Überwachung der Qualitätssicherung

Erfassung und/oder Auswertung pro Erhebungsbogen oder Datensatz: 1,00 € bis 6,00 €

XI. Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen nach § 8 Absatz 3 Transplantationsgesetz

  1. Mit Anhörung des Spenders/des Patienten pro Fall: 350,00 €
    1.1. Zusätzlich der Kosten für ein psychologisches Gutachten
  2. Ohne Anhörung des Spenders/des Patienten pro Fall: 275,00 €
    2.1. Zusätzlich der Kosten für ein psychologisches Gutachten