GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ – ist die amtliche Grundlage für die Privatliquidation eines Arztes, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§ 1 Abs. 1 GOÄ).
Auf Anfrage eines Beteiligten (Arzt, Patient oder Krankenversicherung) gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Privatliquidation ab. Unsere Zuständigkeit ist immer dann gegeben, wenn ein liquidierendes Kammermitglied (grundsätzlich Ärzte, die in Schleswig-Holstein tätig sind) involviert ist.
Für die Überprüfung ist es wichtig, dass Sie die jeweilige Rechnung vorlegen und konkret mitteilen, welche Leistungen oder Abrechnungsziffern Sie beanstanden.
Weitere Informationen zum Thema GOÄ auf unserer Homepage:
- GOÄ - Analogverzeichnis (ausgewählte Positionen)
- GOÄ - ausgewählte Berichte aus dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt
Bezugsadresse für gedruckte Exemplare:
Deutscher Ärzte-Verlag
Versandbuchhandlung
Dieselstraße 2, 50859 Köln
Tel. 02234/7011322,
Fax 02234/7011476




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